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An der Autobahnausfahrt Berkersheim wurden in den letzten Wochen alle Bäume und Büsche vollständig gerodet. Dies hat zur

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Rodung von Bäumen und Büschen an der Autobahnausfahrt Berkersheim hat zu einer erhöhten Lärmbelästigung am Frankfurter Berg geführt. Der Magistrat plant, die gerodeten Flächen nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder zu bepflanzen, sieht jedoch keine kurzfristigen Maßnahmen zur Lärmminderung vor.

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Frage an den Magistrat

An der Autobahnausfahrt Berkersheim wurden in den letzten Wochen alle Bäume und Büsche vollständig gerodet. Dies hat zur Folge, dass die Lärmbelästigung am Frankfurter Berg stark zugenommen hat.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Soll an dieser Stelle neu bepflanzt werden, und wie kann der Lärm in der Zwischenzeit, in der die neuen Pflanzen wachsen, reduziert werden?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat geht davon aus, dass mit der Frage die Rodungsarbeiten an der Anschlussstelle Eckenheim gemeint sind.

Die angezeigte Fläche befindet sich in der Vermögensverwaltung der Autobahn GmbH. Auf Nachfrage bei der zuständigen Autobahnmeisterei wurde mitgeteilt, dass die Rodung durch die Autobahn GmbH erfolgt ist. Diese teilte auf Anfrage mit:

"Zur Schaffung von Baustelleneinrichtungsflächen waren die Rodungen in der Anschlussstelle Frankfurt-Eckenheim erforderlich. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die Flächen wieder bepflanzt.

Wälder oder breite Gehölzstreifen können bei Vorlage entsprechend günstiger Voraussetzungen lärmmindernd wirken. Die lärmmindernde Wirkung ist u.a. abhängig vom Alter, der Art und Dichte der Vegetation, der Vegetationsperiode, der Schichtung der Gehölze sowie der räumlichen Tiefe dieser Gehölzstreifen.

Allerdings gibt es noch keine Ansätze, mit denen die akustische Wirksamkeit von Gehölzstreifen sicher parametrisiert werden kann und deren entsprechende Schalldämpfung prognostiziert (berechnet) werden kann. Daher bleibt in schalltechnischen Untersuchungen zur Beurteilung der Lärmsituation die mögliche, aber nicht bestimmbare lärmmindernde Wirkung der Vegetation zu Gunsten der Lärmbetroffenen stets unberücksichtigt. Dies bedeutet jedoch auch, dass aus beispielsweise Rodungen keine Lärmschutzansprüche entstehen. Daher werden Gehölzstreifen seitens der Autobahn GmbH auch nicht aus Lärmschutzgründen angelegt."

Tatsächlich mindern Bäume und Sträucher vom Straßenverkehr verursachten Lärm in der Regel kaum messbar. Entsprechend erhöhen Rückschnitt bzw. Rodung die Schallpegel zumeist nur unwesentlich. Dennoch werden Gehölzstreifen entlang von Straßen subjektiv als eindeutig lärmmindernd empfunden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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