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Eine Mitteilung von Dezernent Schneider am 12.02.2019 auf frankfurt.de mit der Überschrift „Stadt prüft mehrere Grundstü

Vorlagentyp: F
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Frage vom 05.12.2019, F 2261 Eine Mitteilung von Dezernent Schneider am 12.02.2019 auf frankfurt.de mit der Überschrift "Stadt prüft mehrere Grundstücke für Europäische Schule" schließt mit folgenden Sätzen: "Die Stadt Frankfurt hat sich 2001 in einer Verwaltungsvereinbarung verpflichtet, ein Grundstück für die Schule zur Verfügung zu stellen." In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019 brachte Dezernentin Weber auch eine Anfrage an Umlandgemeinden für ein Grundstück ins Spiel.

Ich frage den Magistrat: Ist die Stadt Frankfurt gemäß der genannten Verwaltungsvereinbarung verpflichtet, ein entsprechendes Grundstück in ihren Gemarkungsgrenzen zur Verfügung zu stellen, und wie bewertet er den entsprechenden Vorstoß von Dezernentin Weber?

Antwort des Magistrats: Nach dem Gesetz vom 22. August 2005 zu dem Abkommen vom 31. Juli 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Rat der Europäischen Schulen über die Europäische Schule in Frankfurt am Main ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, dem Obersten Rat der Europäischen Schulen zum Zweck und für die Dauer des Betriebs der Schule die dafür erforderlichen Gebäude in Frankfurt am Main sowie eine Erstausstattung an Einrichtungsgegenständen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Bereits in der Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung von Gebäuden und Anlagen für die Europäische Schule Frankfurt am Main von 2001 haben die Bundesrepublik Deutschland, das Land Hessen, die Stadt Frankfurt am Main und die Europäische Zentralbank, EZB, die Gründung einer Europäischen Schule im Stadtgebiet Frankfurt am Main vereinbart, da durch die Ansiedlung der EZB eine Schulgründung für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB als europäischem Arbeitgeber erforderlich war. Durch die Verlagerung der Bankenaufsicht und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken nach Frankfurt am Main ist der Personalbestand der EZB um circa 1.000 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewachsen und damit wächst auch die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Europäische Schule Frankfurt, ESF. Das neue Raumprogramm ist auf Grundlage des begründeten Mehrbedarfs durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung genehmigt. Ein ausreichend großes Grundstück, um diesen Mehrbedarf umzusetzen, schuldet die Stadt Frankfurt am Main. Bei der bisherigen Grundstückssuche wurden durchaus auch Standorte außerhalb der Gemarkungsgrenzen betrachtet. Diese Überlegungen mussten aber aus unterschiedlichen Gründen verworfen werden und hätten die Stadt Frankfurt am Main auch nicht von ihrer Verpflichtung entbunden, ein Grundstück zur Verfügung zu stellen. Es ist auch anzumerken, dass ein Großteil der Familien der Beschäftigten der EZB und anderer europäischer Institutionen mit Anspruch auf einen Platz an der ESF in Frankfurt am Main wohnt und für deren Kinder Plätze an den Frankfurter Schulen angeboten werden müssten, gäbe es die ESF nicht. Die Europäische Schule leistet somit einen Beitrag zur Schullandschaft und sollte, von der rechtlichen Verpflichtung abgesehen, auch deshalb angemessen von der Stadt unterstützt und mitgetragen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Oliver Wurtz

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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