„Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher“: In George Orwells Satire „Animal Farm“ ist der Satz zynischer
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Zusammenfassung
Die Frage betrifft die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb eines Lokals durch Besetzer in der Jordanstraße 3. Es wird untersucht, ob eine Gewerbeanmeldung und eine Gaststättenkonzession vorliegen. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der rechtlichen Situation und der geplanten Nutzungsvereinbarung.
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Neues zu Jordanstraße per E-MailFrage an den Magistrat
"Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher": In George Orwells Satire "Animal Farm" ist der Satz zynischer Schlusspunkt einer fatalen Entwicklung. Seit Ende November 2023 besetzen Aktivisten Räumlichkeiten der Jordanstraße 3 und betreiben ein Lokal. Dezernentin Weber hält die Entwicklung "für eine gute Sache". Eine Nutzungsvereinbarung ist wohl noch nicht endgültig geschlossen. Ob das Ordnungsamt eine Gewerbeanmeldung und Gaststättenkonzession den Besetzern zum Betrieb eines Lokals erteilt hat, geht aus dem FAZ-Zeitungsinterview vom 12.02.2024 nicht hervor.
Daher frage ich den Magistrat:
Wurde von den Besetzern - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - das Gewerbe angemeldet und wurde eine Gaststättenkonzession erteilt?
Antwort des Magistrats
Bei den gesetzlichen Vorgaben für Gastronomiebetriebe ist mit Inkrafttreten des Hessischen Gaststättengesetzes zum 01.05.2012 das Erfordernis einer Erlaubnis, "Konzession", grundsätzlich entfallen. Seit diesem Zeitpunkt ist lediglich eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wobei im Falle eines beabsichtigten Angebots von alkoholischen Getränken zusätzlich schon vor Beginn des Alkoholausschanks Dokumente zur Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit einzureichen sind. Zur Liegenschaft Jordanstraße 3 liegt dem Ordnungsamt keine entsprechende Gewerbeanmeldung vor.
Das Dezernat Bildung, Immobilien und Neues Bauen strebt weiterhin eine Nutzungsvereinbarung mit der Initiative Jordanstraße 3 für die Räumlichkeiten des ehemaligen Café zur Einrichtung einer Begegnungsstätte an. Solange Speisen und Getränke dort kostenlos abgegeben werden, greifen die Regelungen des Hessischen Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung nicht. Bei dem sogenannten "Café Rabe" handelt es sich außerdem um ein nicht kommerzielles Begegnungszentrum, das keine Einnahmen erzielt. Vielmehr werden die mitgebrachten Speisen und Getränke kostenlos beziehungsweise gegen eine freiwillige Spende an den Verein ausgegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.