Im Ausschuss für Bildung und Integration am 02.12.2019 gab es seitens der Dezernentin Weber und des Dezernenten Schneide
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Frage vom 05.12.2019, F 2251 Im Ausschuss für Bildung und Integration am 02.12.2019 gab es seitens der Dezernentin Weber und des Dezernenten Schneider widersprüchliche Aussagen. Während Frau Weber erklärte, die Stadt Frankfurt habe keine Verpflichtung, ein Gelände für die Europäische Schule zu stellen, wies Herr Schneider darauf hin, dass die Stadt Frankfurt sehr wohl dazu verpflichtet sei . Die Stadtverordneten brauchen für ihre Arbeit in diesem Bereich eine rechtsverbindliche Aussage.
Ich frage den Magistrat: Auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Grundlage ist die Stadt Frankfurt dazu verpflichtet oder nicht verpflichtet, der Europäischen Schule ein Grundstück zu stellen?
Antwort des Magistrats: Nach dem Gesetz vom 22. August 2005 zu dem Abkommen vom 31. Juli 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Rat der Europäischen Schulen über die Europäische Schule in Frankfurt am Main ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, dem Obersten Rat der Europäischen Schulen zum Zweck und für die Dauer des Betriebs der Schule die dafür erforderlichen Gebäude in Frankfurt am Main sowie eine Erstausstattung an Einrichtungsgegenständen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Bereits in der Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung von Gebäuden und Anlagen für die Europäische Schule Frankfurt am Main von 2001 haben die Bundesrepublik Deutschland, das Land Hessen, die Stadt Frankfurt am Main und die Europäische Zentralbank, EZB, die Gründung einer Europäischen Schule im Stadtgebiet Frankfurt am Main vereinbart, da durch die Ansiedlung der EZB eine Schulgründung für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB als europäischem Arbeitgeber erforderlich war. Durch die Verlagerung der Bankenaufsicht und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken nach Frankfurt am Main ist der Personalbestand der EZB um circa 1.000 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewachsen und damit wächst auch die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Europäischen Schule Frankfurt, ESF. Das neue Raumprogramm ist auf Grundlage des begründeten Mehrbedarfs durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung genehmigt. Ein ausreichend großes Grundstück, um diesen Mehrbedarf umzusetzen, schuldet die Stadt Frankfurt am Main. Es ist auch anzumerken, dass ein Großteil der Familien der Beschäftigten der EZB und anderer europäischer Institutionen mit Anspruch auf einen Platz an der ESF in Frankfurt am Main wohnt und für deren Kinder Plätze an den Frankfurter Schulen angeboten werden müssten, gäbe es die Europäische Schule Frankfurt nicht. Die Europäische Schule Frankfurt leistet somit einen Beitrag zur Schullandschaft und sollte, von der rechtlichen Verpflichtung abgesehen, auch deshalb angemessen von der Stadt unterstützt und mitgetragen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.