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Die U-Bahnlinie 5 wird zum û„rger vieler FahrgûÊste ab 27.01.2024 an der Konstablerwache enden und zudem im Takt ausgedû¥nn

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die U-Bahnlinie 5 wird ab dem 27.01.2024 an der Konstablerwache enden, was für Fahrgäste zusätzliche Umstiege bedeutet. Der Magistrat plant eine vorübergehende Reduzierung des Angebots aufgrund von Personalmangel, um die Zuverlässigkeit des öffentlichen Nahverkehrs zu erhöhen. Langfristig ist eine Verlängerung der Linie U 5 bis ins Europaviertel und zum Römerhof bis Dezember 2027 vorgesehen.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

Die U-Bahnlinie 5 wird zum û„rger vieler FahrgûÊste ab 27.01.2024 an der Konstablerwache enden und zudem im Takt ausgedû¥nnt. Das bringt fû¥r die FahrgûÊste zusûÊtzliches Umsteigen mit sich und stellt so erneut die U 5 als U-Bahn insgesamt in Frage. Bereits der leider schlecht organisierte Schienenersatzverkehr im Sommer 2023 glich mit teils verdoppelten Fahrzeiten einem Schildbû¥rgerstreich. Personalmangel wird als Grund genannt. Ich frage den Magistrat: Warum endet nicht die U 5 analog der U 4 an der Bockenheimer Warte, und ab wann werden die im Tunnel fahrenden "echten" U-Bahnen endlich auch ohne Fahrer zum Einsatz kommen?

Antwort des Magistrats

In den vergangenen Monaten ist es bedauerlicherweise im gesamten Frankfurter Stadtgebiet zu einer erhûÑhten Anzahl FahrtausfûÊlle im û–PNV gekommen. Hierfû¥r war vor allem ein sehr hoher Krankenstand beim Fahrpersonal und in den WerkstûÊtten ursûÊchlich. Auch der bundesweite FachkrûÊftemangel in der gesamten Branche ist in Frankfurt am Main deutlich spû¥rbar. Zur Stabilisierung des stûÊdtischen û–PNV-Angebots wurde zum 27.01.2024 das û–PNV-Angebot fû¥r einen begrenzten Zeitraum mit AugenmaûŸ reduziert. Als Entscheidungsgrundlage, die U-Bahnlinie U 5 vorû¥bergehend nur bis und ab der Station Konstablerwache fahren zu lassen, wurden Daten aus FahrgastzûÊhlungen herangezogen. Demnach steigt die deutliche Mehrheit der FahrgûÊste der Linie U 5 an der Konstablerwache aus und wechselt dort auf andere Verkehrsmittel. Auf dieser Basis sieht der Magistrat die temporûÊre Rû¥cknahme der U 5 als zumutbar an, zumal den betroffenen FahrgûÊsten mit der U 4 und mehreren S-Bahnlinien dennoch gute Verbindungen zum Hauptbahnhof zur Verfû¥gung stehen, wenn auch mit einem Umstieg. Bei einer Beibehaltung der Linie U 5 bis zum Hauptbahnhof mû¥sste es bei anderen Linien zu weiteren Kû¥rzungen kommen. Um dies insbesondere fû¥r Linien ohne alternative FahrtmûÑglichkeiten zu vermeiden, wurden bewusst Linien ausgewûÊhlt, fû¥r die trotz der Reduzierung gut vertretbare alternative FahrtmûÑglichkeiten zur Verfû¥gung stehen. Im Ergebnis werden somit keine Verbindungen eingestellt und jede Haltestelle weiterhin bedient, wenn auch teilweise mit einem ausgedû¥nnten Takt. Der Magistrat mûÑchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass die MaûŸnahme nicht dauerhaft Bestand haben soll, sondern nur bis sich die aktuell sehr angespannte Personalsituation bei Fahrerinnen und Fahrern und bei BeschûÊftigten der WerkstûÊtten gebessert hat. Ziel dieser MaûŸnahme ist ein Fahrplan, der mit dem verfû¥gbaren Personal zuverlûÊssig bewûÊltigt werden kann und Reserven bietet, um kurzfristige krankheitsbedingte FahrtausfûÊlle mûÑglichst zu vermeiden und somit die VerlûÊsslichkeit fû¥r die FahrgûÊste zu erhûÑhen. Eine VerlûÊngerung der Linie U 5 bis zur Bockenheimer Warte unter Beibehaltung der Linie U4 mit ihrem heutigen Angebot hûÊtte einen Mehrbedarf an Zû¥gen und Fahrpersonal zur Folge und ist daher zurzeit nicht denkbar. Eine VerlûÊngerung der U 5 bis zur Bockenheimer Warte bei gleichzeitiger Ausdû¥nnung des Taktes der U 4 auf dem Abschnitt "Hauptbahnhof - Bockenheimer Warte" kommt ebenfalls nicht infrage. Der Grund hierfû¥r ist, dass die Linie U 4 in ihrer Funktion als Zubringer zur Messe und zum Haupteingang der Festhalle mit Vier-Wagen-Zû¥gen gefahren werden kann, wodurch fû¥r die Besucher:innen ein gutes Angebot mit einer hohen KapazitûÊt sichergestellt ist. Auf der Linie U 5 ist der Einsatz von Vier-Wagen-Zû¥gen aufgrund der BahnsteiglûÊngen nicht mûÑglich. Perspektivisch wird die Linie U 5 vom Hauptbahnhof aus bis ins Europaviertel und zum RûÑmerhof verlûÊngert. Der verlûÊngerte Abschnitt soll nach aktuellem Planungsstand im Dezember 2027 in Betrieb genommen werden. Durch die digitale Zugsicherung - Digital Train Control System, kurz DTC - ist automatisches Fahren in unterirdischen Abschnitten technisch grundsûÊtzlich realisierbar. In einer ersten Stufe wird die Umsetzung von halbautomatisiertem Fahren - mit Zugfû¥hrer - angestrebt. Eine Weiterentwicklung zu fahrerlosem Fahren ist technisch mûÑglich, jedoch ist hierbei zu berû¥cksichtigen, dass oberirdische Trassen deutlich anfûÊlliger fû¥r StûÑrungen und plûÑtzlich auftretende Hindernisse sind sowie bei Schneefall BeeintrûÊchtigungen der Kamerasysteme auftreten kûÑnnen. In der Vergangenheit wurde die U 4 zeitweise bereits automatisiert betrieben, jedoch ist die damals angewandte Technologie mittlerweile veraltet und nur auf reinen Tunnelabschnitten einsetzbar. Das DTC-System soll den Weg fû¥r die Automatisierung der Frankfurter U-Bahnlinien U 4 und U 5 nun ebnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Januar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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