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Laut einer Studie des Amts für Bau und Immobilien könnte die Europäische Schule durch eine Neuordnung auch an ihrem bish

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Frage vom 31.10.2019, F 2181 Laut einer Studie des Amts für Bau und Immobilien könnte die Europäische Schule durch eine Neuordnung auch an ihrem bisherigen Stan dort weiter wachsen, sodass ein Neubau an einer anderen Stelle im Stadtgebiet nicht nötig wäre.

Ich frage den Magistrat: Welche Schlüsse zieht der Magistrat aus dieser Studie hinsichtlich der anstehenden Standortentscheidung für eine größere Europäische Schule?

Antwort des Magistrats: Der Magistrat prüft nunmehr, wie die Erweiterung der Europäischen Schule auf dem bestehenden Grundstück baulich ausgeführt werden kann. Hierbei muss nach derzeitigem Sachstand ein neuer Zuschnitt der Europäischen Schule unter Berücksichtigung der schulischen Bedarfe und denkmalpflegerischen Belange der beiden direkt angrenzenden Ernst-Reuter-Schulen I und II erfolgen. Sobald hier Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat die Öffentlichkeit informieren. Eine erste städtebauliche Machbarkeitsstudie/Baumassenstudie zeigt die Möglichkeit auf, dass der Platzbedarf der Europäischen Schule Frankfurt, ESF, am derzeitigen Standort am Praunheimer Weg abgedeckt werden kann. Im Weiteren ist nun sowohl die Planung für die Europäische Schule unter Berücksichtigung von deren Bedarfen als auch die Planung für die benachbarten Ernst-Reuter-Schulen auf Grundlage der in einem Beteiligungsprozess erarbeiteten und zwischen den Ämtern bereits abgestimmten Planung vom Mai 2019 zu konkretisieren und die Umsetzung weiterzuverfolgen. Bei der gemeinsamen Entwicklung profitieren auch die Ernst-Reuter-Schulen, die zügig umfassend saniert werden. Ein anderes Grundstück für die Europäische Schule, die ebenso dringend erweitert werden muss, konnte trotz intensiver Suche nicht gefunden werden, und der Magistrat hält es deshalb für erforderlich, auf Grundlage dieser Studie weiterzuarbeiten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Oliver Wurtz

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. Oktober 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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