Immer wieder gibt es Ärger für Nieder-Erlenbacher Familien, wenn es um die kostenlose Schülerbeförderung geht. Laut § 7
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die kostenlose Schülerbeförderung für Familien in Nieder-Erlenbach, die laut Grenzänderungsvertrag sichergestellt sein sollte. Es wird gefordert, dass der Magistrat die Einhaltung des Vertrages gewährleistet und die Ausstellung der Beförderungstickets reibungslos erfolgt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Immer wieder gibt es Ärger für Nieder-Erlenbacher Familien, wenn es um die kostenlose Schülerbeförderung geht. Laut § 7 Satz 4 des Grenzänderungsvertrags zwischen Nieder-Erlenbach und Frankfurt muss jedoch "die kostenlose Beförderung der Schüler zu den weiterführenden Schulen und nach Hause" sichergestellt sein. Dennoch müssen Eltern Jahr für Jahr darum kämpfen.
Ich frage den Magistrat:
Wieso hält sich der Magistrat nicht an den Grenzänderungsvertrag, und ab wann ist mit einem reibungslosen Ablauf bei der Ausstellung kostenloser Beförderungstickets für Schüler aus Nieder-Erlenbach zu rechnen?
Antwort des Magistrats
Die Eltern stellen einen Grundantrag nach § 161 Hessisches Schulgesetz. Nur dann ist eine Überprüfung möglich, um zwischen gesetzlichen Leistungen und Leistungen nach § 7, Satz 4 "des Grenzänderungsvertrags zwischen Nieder-Erlenbach und Frankfurt" unterscheiden zu können.
Gerade beim Schulwechsel zwischen der Primarstufe zur Sekundarstufe 1 und von der Sekundarstufe 1 zur Sekundarstufe 2 sind Grundträge zur Überprüfung erforderlich. Ebenfalls erforderlich ist ein Grundantrag bei einem Schulformwechsel.
Die Stadt Frankfurt ist an die Bestellfristen des RMV für das Schülerticket Hessen gebunden. So ist eine Bestellung des Tickets nur möglich, wenn die Daten des Schülers/der Schülerin bis zum 10. des Vormonats bei der Verkehrsgesellschaft vorliegen.
Positiv beschiedene Anträge werden immer standardisiert zum Schuljahreswechsel Juli/August bestellt.
Derzeit erhalten circa 90 Schüler*innen das Schülerticket Hessen nach Eingemeindungsvertrag.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Januar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.