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Man hört, die ABG fordere für die Überlassung des Studierendenhauses in Bockenheim einen hohen einstelligen Millionenbet

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, dass der Kämmerer und Beteiligungsdezernent im Rahmen der nächsten Gesellschafterversammlung der ABG einen Beschluss herbeiführt, der die ABG lediglich einen symbolischen Preis für die Überlassung des Studierendenhauses in Bockenheim fordern lässt. Dies soll die Übernahme durch den Verein "Offenes Haus der Kulturen e. V." ermöglichen und die Pläne des Magistrats unterstützen.

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Thema Kultur verfolgen

Frage an den Magistrat

Man hört, die ABG fordere für die Überlassung des Studierendenhauses in Bockenheim einen hohen einstelligen Millionenbetrag. Eine solche Summe würde eine Übernahme durch den Verein "Offenes Haus der Kulturen e. V." zunehmend unwahrscheinlich machen, der dies seit über zehn Jahren plant. Dabei wird der Verein von Seiten des Magistrats regelmäßig als Musterbeispiel einer Entwicklung zum Kulturcampus dargestellt und erhält eine institutionelle Förderung. Der aufgerufene Gebäudewert konterkariert damit auch die Pläne des Magistrats.

Ich frage daher:

Wird der Kämmerer und Beteiligungsdezernent im Rahmen der nächsten Gesellschafterversammlung der ABG einen Beschluss herbeiführen, der die ABG lediglich einen symbolischen Preis fordern lässt?

Antwort des Magistrats

Gesellschafterbeschlüsse werden regelmäßig vom Stadtkämmerer in seiner Funktion als Beteiligungsdezernent eingebracht. Gesellschafterbeschlüssen liegt immer ein Beschluss des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main zugrunde. Die Ausrichtung der Tätigkeiten von städtischen Gesellschaften und damit die Anregung oder Einbringung von Magistratsbeschlüssen obliegt zunächst den zuständigen Fachdezernaten gemäß des Dezernatsverteilungsplanes; für die ABG ist dies das Dezernat III - Planen und Wohnen. Über Vorlagen entscheidet dann der Magistrat als Gremium.

Das Studierendenhaus befindet sich im Eigentum des Landes Hessen und wird derzeit von der Goethe-Universität genutzt. Der Magistrat führt aktuell mit dem Land Hessen, der Goethe-Universität, der ABG Frankfurt Holding, dem ASTA und dem Offenes Haus der Kulturen e.

V. Verhandlungen. Es ist beabsichtigt, dass die ABG Frankfurt Holding das Gebäude vom Land Hessen erwirbt, im laufenden Betrieb technisch instand setzt und danach an die Stadt Frankfurt veräußert. Die Stadt Frankfurt soll das Gebäude anschließend an den Offenes Haus der Kulturen e. V. vermieten. Damit soll sichergestellt werden, dass das Studierendenhaus langfristig gemeinwohlorientiert genutzt wird.

Der Magistrat fördert die Aktivitäten des Offenes Haus der Kulturen e. V. institutionell und projektbezogen. Er schafft damit seit Jahren die Möglichkeit, dass der Geist des Kulturcampus im Studierendenhaus bereits heute gelebt wird. Darüber hinaus hat der Magistrat den Offenes Haus der Kulturen e. V. in den letzten Jahren intensiv bei der Erarbeitung eines soliden Umsetzungskonzepts beraten, 2017 und 2019 wurde diese Arbeit mit Anschubfinanzierungen von je 100.000 Euro aus dem Etat des Kulturdezernats unterstützt.

Der Magistrat arbeitet gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding, dem Land Hessen, der Goethe-Universität, dem ASTA und dem Offenes Haus der Kulturen e. V. daran, dass eine für alle Partner zufriedenstellende Lösung gefunden und die Ziele des Kulturcampus umgesetzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Januar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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