An vielen S-Bahnhöfen in Frankfurt, zum Beispiel in Nied und Berkersheim, ist der Spalt zwischen Bahnsteigkante und Zugt
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Frage vom 31.10.2019, F 2152 An vielen S-Bahnhöfen in Frankfurt, zum Bei spiel in Nied und Berkersheim, ist der Spalt zwischen Bahnsteigkante und Zugtür mehr als 35 Zentimeter breit und mehr als 35 Zentimeter hoch. Für kleine Menschen, für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, für Senioreninnen und Senioren mit Rollator ist der Einstieg deshalb schwierig bis unmöglich. In den neuen S-Bahnen Typ ET 423 sind als Einstiegshilfen manuelle Rampen vorgesehen, die vom Zugpersonal auf Anforderung bedient werden. Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat: Sind die Einstiegshilfen für alle Fahrgäste gedacht, die Schwierigkeiten haben, den Spalt zwischen Bahn und Bahnsteig zu überwinden oder nur für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer?
Antwort des Magistrats: Der RMV hat auf Nachfrage zur Frage F 2152 wie folgt Stellung genommen: "Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass der Spalt - zwischen Bahnsteigkante und Zugtür - üblicherweise 25 Zentimeter nicht überschreitet. Eine Höhendifferenz gibt es - nur -, soweit die Bahnsteige wegen des Einsatzes verschiedener Zugarten nicht auf 96 Zentimeter Höhe für S-Bahnen optimiert sein können. In den angesprochenen Fällen liegt die Höhe der Stufe bei rund 20 Zentimetern. Dennoch ist insbesondere für Fahrgäste mit Rollator oder Rollstuhl auch dieser Spalt - beziehungsweise diese Stufe - nicht ohne Hilfsmittel zu überwinden. Alle S-Bahnen führen daher eine mobile Rampe mit, welche von allen - unterstützungsbedürftigen - Fahrgästen angefordert werden kann. Im Sinne eines planmäßigen Betriebs sollten Fahrgäste ohne Rollator, Rollstuhl oder ähnliches allerdings den Bedarf abwägen." Antragstellende Person(en): Stadtv. Luigi Brillante
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Oktober 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.