Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Seit der Schließung des Dotationsvertrags im Jahr 1830 ist die Stadt Frankfurt verpflichtet, die Dotationskirchen in Sta

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, eine Übersicht über alle Verträge, die vor 1950 geschlossen wurden, zu erstellen und deren letzte Überarbeitung zu dokumentieren. Dies soll Transparenz schaffen und sicherstellen, dass veraltete Verträge überprüft und gegebenenfalls angepasst oder beendet werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Seit der Schließung des Dotationsvertrags im Jahr 1830 ist die Stadt Frankfurt verpflichtet, die Dotationskirchen in Stand zu halten und 30.000 Gulden pro Jahr an die Kirche zu zahlen. Dies ist nur ein Beispiel von Verträgen, welche seit langem mit der Stadt bestehen und welche dringend auf den Prüfstand gestellt werden sollten.

Ich frage den Magistrat:

An welche weiteren Verträge, die vor 1950 und teilweise viel früher geschlossen wurden, ist die Stadt noch gebunden und wann wurden diese jeweils zuletzt überarbeitet?

Antwort des Magistrats

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Hauenschild, lieber Johannes,

meine Damen und Herren!

Diese Frage beantworte ich im Einvernehmen mit allen Dezernaten und es wird wieder ein bisschen länger.

Die Geschichte der Dotationsverpflichtung ist lang und sicher voller historisch spannender Details. Hier die Kurzfassung:

Die Dotationsverpflichtung ergibt sich erstmals aus Artikel 39 der Constitutions-Ergänzungs-Acte zu der alten Stadt-Verfassung der freien Stadt Frankfurt am Main aus 1816 und ist niedergelegt in den Dotationsurkunden vom 02.02.1830. Sie hat mit Ergänzungsurkunde von 1854 Veränderungen erfahren, hier wurden die Geldleistungen an die emeritierten Pfarrer - die in der Dotationsurkunde vom 02.02.1830 festgesetzt sind - einmalig erhöht. Seither wurden sie mehrfach ohne Erhöhung auf die jeweils geltende Währung umgerechnet. Wir zahlen also heute nicht mehr Gulden aus. Mit Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Frankfurt am Main und dem Gemeindeverband der evangelisch-lutherischen und evangelisch-unierten Kirchengemeinden in Frankfurt am Main vom 12.05.1953 wurden die St. Paulkirche - wir nennen sie heute Paulskirche - und die Weißfrauenkirche aus der Dotationsverpflichtung genommen und durch das Dominikanerkloster und die Heiliggeistkirche ersetzt.

Jenseits des Dotationsvertrags wurde mit Artikel 13 des Gesetzes betreffend die Auseinandersetzung zwischen Staat und Stadt in Frankfurt am Main aus 1869 ein Patronatsrecht der Stadt Frankfurt am Pfarrhaus der Miriamgemeinde in Bonames festgeschrieben.

Da jedes Dezernat die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Verträge jeweils eigenständig verwaltet und es keine zentrale Vertragsdatenbank innerhalb der Stadtverwaltung und bisher auch keine vollständige digitale Erfassung der einzelnen Verträge gibt, ist die Frage in der zur Verfügung stehenden Zeit von vier Arbeitstagen nicht vollumfänglich zu beantworten - so sind die nachfolgenden weiteren Ausführungen nicht abschließend und eher als Stichproben zu bewerten.

Folgende Eingemeindungsverträge der Stadt Frankfurt am Main wurden vor 1950 geschlossen: 1876 - Bornheim, 1895 - Bockenheim, 1900 - Niederrad, Oberrad und Seckbach, 1910 - Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Hausen, Heddernheim, Niederursel, Praunheim, Preungesheim und Rödelheim, 1928 - Fechenheim, Griesheim, Nied, Schwanheim, Sossenheim, Höchst nebst den zur damaligen Stadt Höchst eingemeindeten Landgemeinden Unterliederbach, Sindlingen und Zeilsheim.

Nach 1950 sind weitere Eingemeindungen hinzugekommen, die zwar hier nicht explizit nachgefragt sind, die aber aus Wertschätzung gegenüber unseren Stadtteilen und Ortsbezirken zusätzlich genannt werden sollen:

(Beifall)

1972 - Harheim, Kalbach, Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach, 1977 - Bergen-Enkheim.

(Zurufe)

Wer jetzt in der Lage ist, mir nachher spontan zu sagen, was vor 1876 von den heutigen Stadtteilen Frankfurts Frankfurt ausmachte, ist herzlich willkommen.

Die Eingemeindungsverträge besitzen dem Grunde nach Gültigkeit; beispielsweise wird in dem Eingemeindungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stadt Höchst am Main die Vorhaltung einer Verwaltungseinheit vor Ort festgeschrieben, was durch die Verwaltungsstelle Höchst gesichert ist. Einzelne Vereinbarungen aus den Verträgen könnten jedoch durch Zeitablauf oder infolge Veränderungen der Verhältnisse gegenstandslos geworden sein.

Darüber hinaus hat die Stadt üblicherweise Wohnerbbaurechte über 99 Jahre abgeschlossen. Derzeit hält die Stadt circa 4.500 Wohnerbbaurechtsverträge, davon sind circa zwei Drittel Verträge von vor 1950. Auch weitere Erbbaurechtsverträge sind vor 1950 geschlossen worden, ebenso wie ein Pachtvertrag mit einem Kleingartenverein.

Das Grünflächenamt hält elf Verträge, die vor 1950 abgeschlossen wurden. Ich erlaube mir zu sagen, mindestens elf. Hiervon wurden neun Verträge bereits angepasst. Verträge werden grundsätzlich an neue Bedarfe und Sachverhalte angepasst. Da es sich in der Regel um privatrechtliche Vereinbarungen handelt, muss zu Vertragsänderungen ein Einvernehmen unter den Vertragsparteien erzielt werden.

Zwischen der Stadt Frankfurt am Main, Hafenbetriebe, und der Deutschen Reichsbahn beziehungsweise deren Rechtsvorgängern und -nachfolgern waren seit 1911 mit Nachträgen in den Folgejahren, auch 1922 und 1951, Gleisanschlussverträge über die Gleisanschüsse der Hafenbahn an das übergeordnete Netz geschlossen worden. Nach bestehender Bewertung sind die Gleisanschlussverträge weiterhin gültig. Dies ist grundsätzlich nicht nachteilig. Die weiterhin gültigen enthaltenen Regelungen spiegeln auch die heutigen gesetzlichen Regelungen wider. Ein Neuabschluss der Verträge würde möglicherweise wirtschaftliche, organisatorische und technische Nachteile mit sich bringen.

Wie bereits an anderer Stelle berichtet, ist die Stadtverwaltung in vielen Bereichen dabei, digitale Lösungen zum Vertragsmanagement einzuführen oder zu planen. Diese Projekte sind unterschiedlich weit fortgeschritten. Die Antwort auf die Frage inklusive der jeweiligen letzten Vertragsanpassungen wäre mit einer vollständig digitalisierten Vertragshaltung vermutlich deutlich länger, sie wäre vor allem auch extrem vielfältig, wie die Stichproben schon deutlich machen.

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Hauenschild von Volt. Bitte!

Stadtverordneter Johannes Hauenschild, Volt:

(Zusatzfrage)

Herr Dezernent, erst einmal vielen Dank an den Magistrat für die Vorbereitung und Ausarbeitung. Wann ist denn damit zu rechnen, dass eine Vertragsdatenbank kommt, wo man so etwas leichter nachschauen könnte? Trotzdem noch einmal die Nachfrage, ob der Magistrat denn regelmäßig überprüft, ob solche hundert Jahre alten Verträge bestehen und ob die noch Sinn machen, ob die negative Auswirkungen für die Stadt haben. Gerade der Fall der Dotationskirchen zeigt, glaube ich, da zahlen wir immer noch, wenn auch keine Gulden mehr, aber immer noch Geld. Das hat ja auch etwas mit Trennung von Staat und Kirche zu tun. Wie wird das in den einzelnen Dezernaten und im Magistrat gehandhabt, solche Verträge regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen?

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

(fortfahrend)

Vielen Dank! Wie wird das gehandhabt, sich regelmäßig zu fragen, ob wir die vertraglichen Verpflichtungen anpassen oder möglicherweise beenden sollten? Das ist natürlich Teil der Aufgabenkritik, die in der Verwaltung beständig herrscht und nicht zuletzt auch Teil von Ergebnissen von Haushaltsverhandlungen oder Planungen von Haushaltsverhandlungen ist. Aber tatsächlich ist auch das in der dezentralen Fachverwaltung in den Ämtern und Betrieben angesiedelt und wird auch jetzt schon regelmäßig getan. Ein Eingemeindungsvertrag oder ein Dotationsvertrag wäre auch sicherlich nicht nur durch Verwaltungshandeln zu verändern, sondern da wären möglicherweise ausführliche politische Debatten zu führen.

Zur Frage, wann die Vertragsführung komplett digital ist, vermag ich an der Stelle keine Antwort zu geben. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass wir an unterschiedlichen Stellen unterschiedlich weit sind. Insbesondere von der Einführung eines IT-gestützten Verfahrens zur Verwaltung von Liegenschaftsverträgen und Ähnlichem sind wir relativ weit fortgeschritten. Ich schaue zur Kollegin Weber, dort ist bereits vor einigen Jahren begonnen worden, ein Verfahren einzuführen. Wir sind da guten Mutes, dass es auch demnächst an den Start gehen kann. Ich will aber schon auch sagen, ich habe hier nur einen kleinen Ausriss der Vielfalt von Vertragsformen, -arten und -partnern vortragen können. Ich glaube, ein IT-System ist nur eine Lösung zum Auffinden von "Was haben wir denn?" und "Von wann ist es denn?", möglicherweise noch von "Wann ist es geändert worden?", aber ein Vertragssystem als IT-System, in dem man von einem Lizenzvertrag mit Orkel bis hin zu einem Eingemeindungsvertrag mit - was war der erste Stadtteil? - Bornheim alles managt, ist wahrscheinlich nicht sehr nützlich.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Es gibt eine zweite Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Pfeiffer von der BFF-BIG-Fraktion. Bitte!

Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG:

(Zusatzfrage)

Herr Stadtrat Dr. Bergerhoff, vielen Dank für Ihre Ausführungen! Die waren auch aus historischer Sicht sehr interessant. Sie haben die Grenzänderungsverträge erwähnt, dankenswerterweise auch die nach 1950. Genau das Thema haben wir ja immer in den Ortsbezirken, die eingemeindet wurden. Da stelle ich jetzt die Frage, wie halten Sie intern in der Verwaltung oder auch im Magistrat nach, wenn Entscheidungen getroffen werden, die diese Grenzänderungen tangieren, dass die dann auch Berücksichtigung finden? Da ist meine persönliche Erfahrung, das hat in der Vergangenheit nicht immer ganz so gut funktioniert. Gerade in der Perspektive Bergen-Enkheim, da würde ich das gerne einmal von Ihrer Seite hören, weil Verträge letztlich auch dazu da sind, eingehalten zu werden. Vielen Dank!

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

(fortfahrend)

Soweit ich das weiß, sind die Grenzänderungen von Eingemeindungsverträgen in der Fachverwaltung des Dezernats I, aber generell gilt, Verträge sind einzuhalten. Das ist so. Ich glaube, man sollte die Kraft der Aktenführung in einer deutschen Verwaltung nicht unterschätzen. Ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen jeweils Änderungen vorhalten und auch nachhalten, ob die Änderungen entsprechend vollzogen werden. Dazu mag es dann aufseiten der Vertragsparteien auch durchaus immer wieder unterschiedliche Ansichten und den Bedarf nach Diskussionen geben, aber das ist dann schon so, wie wenn Sie ein Fahrrad gekauft haben und hinterher zum Fahrradhändler gehen und sagen, das Licht geht nicht.

Ich danke!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Januar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung