Die FNP veröffentlichte am 16.12.2023 einen Artikel mit den Überschriften „Zu wenige Betten für junge Patienten, Ärzte i
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die rückläufige Zahl der pädiatrischen Betten in Frankfurts Kliniken und die damit verbundenen Herausforderungen. Der Magistrat hebt hervor, dass der Fachkräftemangel im Pflegebereich die Hauptursache ist und schlägt vor, die Pflegepersonaluntergrenzen zu beachten, um eine gute medizinische Versorgung sicherzustellen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Die FNP veröffentlichte am 16.12.2023 einen Artikel mit den Überschriften "Zu wenige Betten für junge Patienten, Ärzte in Frankfurt schlagen Alarm - Krankenhäuser in Dauerauslastung". In diesem Artikel wurde unter anderem berichtet, dass die Zahl der pädiatrischen Betten in Frankfurts Kliniken insgesamt rückläufig sei. Sechs Intensivbetten stünden in der Uniklinik zur Verfügung, dazu ein Notfallbett, etwa für ein Unfallopfer mit schwersten Verletzungen. Im Clementine-Kinderhospital stünden zwei Betten zur Verfügung, das Gleiche gelte für Höchst. Schon im Normalfall komme es nicht selten zu Verlegungen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese Entwicklung, und welche Möglichkeiten sieht er, dieser entgegenzuwirken?
Antwort des Magistrats
Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:
Einen schönen guten Nachmittag, besondere Grüße an die Auszubildenden/Studierenden des POA. Das hat etwas mit Arbeitskraft zu tun. Da komme ich in meiner Antwort gleich drauf.
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Klinger respektive Fuchs,
liebe Stadtverordnete!
Die Anzahl der Betten ist nicht das Problem. Es ist ein Personalproblem. Hier wird der Fachkräftemangel deutlich spürbar. Nur mit einer guten Pflegepersonalausstattung ist eine gute und sichere Behandlung im Krankenhaus möglich, und an dieser Stelle ist ausdrücklich zu sagen, dass insbesondere im Bereich der Pflege bereits jetzt viele Mitarbeitende hervorragende Arbeit leisten, die wir nur in unserem Land halten können, wenn wir offen für Menschen aus der ganzen Welt bleiben. Unsere Pflege funktioniert nur dank dieser Menschen, die uns mit ihrer Vielfalt bereichern. Wenn in diesem Land führende Vertreter:innen von Parteien, auch von Parteien, die hier im Haus vertreten sind, menschenfeindlich agieren und Hass und Angst verbreiten, agieren sie nicht nur direkt gegen unsere Werte und das Grundgesetz, sie agieren auch gegen den gesellschaftlichen Frieden und Zusammenhalt und gegen funktionsfähige Wirtschafts- und Sozialsysteme. Sie riskieren Menschenleben.
Eine Unterbesetzung von pflegeintensiven Bereichen im Krankenhaus kann fatale Folgen für die Patient:innen haben. Darum hat der Gesetzgeber bestimmte Krankenhausbereiche festgelegt, in denen Pflegepersonaluntergrenzen gelten, zum Beispiel in der allgemeinen Pädiatrie, seit
- Januar 2022 in der Tagschicht sechs Patient:innen pro Pflegekraft, in der Nachtschicht zehn Patient:innen pro Pflegekraft. In der neonatologischen Pädiatrie, also bei den Neugeborenen, seit
- Januar 2022 in der Tagschicht 3,5 Patient:innen pro Pflegekraft, in der Nachtschicht fünf Patient:innen pro Pflegekraft. Das bedeutet, dass es bei dauerhaft fehlendem Fachpersonal zu dauerhaften Bettensperrungen kommen kann. Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung ist ein Steuerungsinstrument, um auf der einen Seite das Pflegepersonal zu schützen und auf der anderen Seite eine gute medizinische Versorgung zu gewährleisten. Krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten und die Grenzen unterschreiten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen. Eine Ausnahme bestand zu Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie. Ab März 2020 waren die Regelungen der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung befristet ausgesetzt. Hier war das Ziel, den Krankenhäusern eine sehr kurzfristige Anpassung der Arbeitsabläufe zu ermöglichen und sie kurzzeitig von den Vorgaben zum Pflegepersonaleinsatz in pflegeintensiven Bereichen zu entlasten. Korrekt ist die Feststellung der angespannten Belegungssituation in hessischen Kinderkliniken, zumindest in den Wintermonaten. Die Kapazitäten für die stationäre Versorgung von akut erkrankten Patient:innen haben in der Region abgenommen. Dennoch konnten zum Beispiel am Standort in Frankfurt am Main-Höchst die stationär behandelten Patient:innenzahlen über die letzten Jahre konstant gehalten werden und nur wenige Patient:innen mussten aus Kapazitätsmangel in umliegende Kliniken verlegt werden. Die Kapazität an Intensivbetten in der Kinderklinik von varisano ist in dem Zeitungsartikel jedoch nicht korrekt wiedergegeben. Vor dem Umzug in den Neubau gab es am Standort in Frankfurt am Main-Höchst eine interdisziplinäre neonatologische und pädiatrische Intensivstation mit insgesamt zwölf Betten, davon waren zwei Betten als pädiatrisch deklariert. Seit dem Umzug gibt es zwei getrennte Stationen für Kinderintensivmedizin und Neugeborenenintensivmedizin mit jeweils zehn Betten. Allerdings konnten noch nicht alle neu entstandenen pflegerischen Stellen besetzt werden. Daher werden die Betten der Stationen nach Bedarf entsprechend den rechtlichen Vorgaben für Pflegeschlüssel individuell belegt. Mit diesem Vorgehen konnten aktuell zusätzlich zu den Früh- und Neugeborenen der neonatologischen Intensivstation bis zu sieben Kinder gleichzeitig auf der pädiatrischen Intensivstation behandelt werden; ich sage es noch einmal, ausdrücklich auch dank dem Vorhandensein von Mitarbeitenden, die einige hier im Haus vertretene Parteien gerne in Zukunft nicht mehr in Deutschland sehen wollen. Vielen Dank! (Beifall)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Januar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.