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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht derzeit akute Waldbrandgefahr. In Schwanheim brannte vor einigen Tagen der

Vorlagentyp: F
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Frage vom 17.05.2011, F 20 Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht derzeit akute Waldbrandgefahr. In Schwanheim brannte vor einigen Tagen der Waldboden auf einer Fläche von circa 40 Quadratmetern. Offene Feuer und Rauchen sind daher im Stadtwald in der Zeit vom

  1. April bis
  2. Oktober untersagt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Bevölkerung auf diese erhöhte Gefahrenlage aufmerksam zu machen, und wie wird an den öffentlichen Grillplätzen verfahren? Antwort des Magistrats: Durch Pressemeldungen seitens des Grünflächenamtes wurde die Bevölkerung auf die akute Waldbrandgefahr hingewiesen. Die Waldbrandstufen 1 und 2 werden vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Landeswaldungen ausgerufen. Waldbrandalarmstufe 1 bedeutet, dass in Hessen eine fortgesetzte hohe Waldbrandgefahr besteht. Gefährdete Waldgebiete unterliegen dann einer verstärkten Überwachung. Die betroffenen Forstbetriebe stellen die technische Einsatzbereitschaft sicher - Kontrolle der Zugangswege, sowie der Löschwasserentnahmestellen; Nachrichtenverbindungen zu vorgesetzten Stellen und Feuerwehr. Zudem wird durch die lokale Presse die Bevölkerung informiert. Bei Alarmstufe 2 erfolgt zusätzlich eine verstärkte Luftbeobachtung. Es besteht die Möglichkeit zur Sperrung von Grillplätzen und Waldflächen. Je nach Wetterlage und -prognose kann der Waldbesitzer auch unabhängig von der Meldung des Ministeriums auf eine akute Waldbrandgefahr in seinem Bereich per Pressemeldung hinweisen. Die Waldbrandstufe 1 und 2 sind seitens des Hessischen Ministeriums noch nicht ausgerufen worden. Sobald das zuständige Ministerium eine höhere Gefahrenstufe ausruft, erfolgt eine umgehende Pressemeldung durch das Fachamt. Die Schließung der Grillplätze erfolgt erst ab der Stufe
  3. Antragstellende Person(en): Stadtv. Helmut Ulshöfer

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Mai 2011 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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