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Die direkt an das Schulgebäude der Minna-Specht-Schule in Schwanheim angrenzende Hausmeisterwohnung steht bereits seit l

Vorlagentyp: F
Beantwortet

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Frage vom 19.09.2019, F 2093 Die direkt an das Schulgebäude der Minna-Specht-Schule in Schwanheim angrenzende Hausmeisterwohnung steht bereits seit langer Zeit leer und ist dringend sanierungsbedürftig. Die Schule möchte sich gerne am Pakt für den Nachmittag beteiligen und ihre Erweiterte Schulische Betreuung, ESB, ausbauen, was jedoch nur mit zusätzlichen Räumlichkeiten möglich wäre. Zudem besteht ein Mangel an Arbeits- und Aufenthaltsräumen für die Mitarbeiter. Daher frage ich den Magistrat: Kann die Hausmeisterwohnung der Minna-Specht-Schule für einen Ausbau der Betreuung umgebaut werden oder, sollte dies nicht möglich sein, zumindest für andere schulische Zwecke als Arbeits- und Aufenthaltsfläche für Schüler und Mitarbeiter ertüchtigt werden?

Antwort des Magistrats: Dienstwohnungen für Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter sollen als solche erhalten bleiben, da es insbesondere zur Personalgewinnung und -bindung von Bedeutung ist, günstigen Wohnraum anzubieten. Darüber hinaus stellt das Thema Präsenz vor Ort einen wichtigen Faktor zur Aufgabenwahrnehmung der Schulhausverwalterinnen und -verwalter dar. Für die Umwidmung einer Dienstwohnung für die schulische Nutzung muss zudem ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden. Damit einhergehen brandschutztechnische Auflagen, die dann erfüllt werden müssen. Dieser Aufwand wird nur in Erwägung gezogen, wenn die Wohnung für die Nutzung als Dienstwohnung - Überlassung - beziehungsweise Mietwohnung nicht geeignet erscheint - beispielsweise wenn die Wohnung direkt im Schulgebäude gelegen ist. Generell ist es deshalb nicht ohne Weiteres möglich, der Schule diese Wohnung für andere Zwecke zu überlassen. Derzeit wird die Dienstwohnung der Minna-Specht-Schule nicht erneut vermietet, da eine größere Sanierungsmaßnahme ansteht. Das Amt für Bau und Immobilien wird die notwendigen Baumaßnahmen für eine Umnutzung prüfen, da in Kooperation mit dem Stadtschulamt versucht wird, leer stehende Dienstwohnungen in Schulgebäuden für schulische Zwecke oder Betreuungsmöglichkeiten in der ganzen Stadt zu nutzen, sofern die bauliche Situation es erlaubt und die Prüfung positiv verläuft. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christiane Schubring

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. September 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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