Der Gewerbeverein Oberrad hat am 21.02.2015 um Genehmigung zur Durchführung eines für die Teilnehmer kostenfreien Flohma
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenInhalt
Frage vom 20.03.2015, F 2083 Der Gewerbeverein Oberrad hat am 21.02.2015 um Genehmigung zur Durchführung eines für die Teilnehmer kostenfreien Flohmarktes gebeten. Seitens des Ordnungsamtes wurde mitgeteilt, dass der Fragebogen zu den Standbetreibern nicht mit eingereicht wurde und somit nicht weiterbearbeitet wurde. Dies konnte nicht erfolgen, da die Anzahl der ausstellenden Teilnehmer noch nicht bekannt war. Der Antrag wurde daher abgelehnt. In Folge dieses Antrages sind weitere Genehmigungen - Polizei, Feuerwehr - erforderlich, die den vorgesehen Zeitrahmen sprengen.
Ich frage den Magistrat: Warum ist es nicht möglich, bei einer Erstveranstaltung zur Belebung der Ortsstruktur - hier Flohmarkt - zügig und zeitnah ohne überzogenen Bürokratismus eine Genehmigung zu erteilen?
Antwort des Magistrats: Das Service-Center Veranstaltungen, SCV, beim Ordnungsamt unterstützt Vereine tatkräftig mit Beratungen und für alle Beteiligten praktikablen vereinfachten Abläufen bei der Beantragung nicht-kommerzieller Veranstaltungsaktivitäten. Bürgerfreundliches Servicehandeln ist auch hier, wie im gesamten Ordnungsamt, eine Selbstverständlichkeit. Verwaltungshandeln ist jedoch an Recht und Gesetz gebunden, gerade in Hinblick auf die erforderliche Sicherheit für alle Beteiligten. Genehmigungsverfahren für öffentliche Flächen sehen daher die Beteiligung weiterer Ämter und Dienststellen im Entscheidungsprozess, darunter Polizei und Feuerwehr, gesetzlich vor. Eine fachlich tiefenscharfe Beurteilung und Entscheidung durch die beteiligten Stellen kann nur dann erfolgen, wenn beurteilbare Details, zum Beispiel eine Planskizze der Nutzungsfläche und der Aufbauten, bei Beantragung oder bei zusätzlichem Bedarf auf Nachfrage vorgelegt werden. Dieses Verfahren ist bundesweit Standard. Im vorliegenden Falle wurde darüber hinaus eine Festsetzung der Veranstaltung nach der Gewerbeordnung beantragt, die ebenfalls eine Verfahrensbeteiligung weiterer Institutionen zwingend vorsieht, ebenso die Vorlage bestimmter prüfungsrelevanter Unterlagen wie zum Beispiel eines Ausstellerverzeichnisses. Auch dieses Verfahren ist bundesweit gleich. Aus den zunächst vorgelegten Unterlagen ging jedoch nicht erkennbar hervor, dass es sich nicht um einen gewerblichen Flohmarkt handelt, sodass dieser Antrag damit nicht erforderlich ist. Die Notwendigkeit der Vorlage bestimmter Unterlagen ist bereits als Hinweis in den städtischen Antragsformularen integriert und insofern bei Beantragung als bekannt vorauszusetzen. Hinsichtlich der Flächenvergabe steht die Vorlage einer Planskizze - auch auf Basis der vorläufigen Annahme einer Standanzahl - als Verfahrensgrundlage noch aus. Das SCV hat mit dem antragstellenden Gewerbeverein eine Vorlage bis zum 31.03.2015 vereinbart. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Erhard Römer
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. März 2015 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.