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Im Stadtteil Riederwald sollen zwei Bunker, die sich im Besitz des Bundes befinden, verkauft werden. Diese Bunker werden

Vorlagentyp: F
Beantwortet

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Frage vom 20.02.2015, F 2020 Im Stadtteil Riederwald sollen zwei Bunker, die sich im Besitz des Bundes befinden, verkauft werden. Diese Bunker werden von Riederwälder Vereinen genutzt und wurden zum Teil sehr aufwendig in Eigenleistung ausgebaut. Sollten die Bunker von privaten Investoren gekauft werden, fürchten die Vereine mit Recht um ihre Versammlungsräume und um ihre Existenz.

Ich frage den Magistrat: Wie will der Magistrat die Räumlichkeiten für die Vereine erhalten, und ist er bereit, die Bunker anzukaufen?

Antwort des Magistrats: Der Magistrat bereitet derzeit einen Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung zum Zwecke des Ankaufs unterschiedlicher Bunkeranlagen in diversen Stadtteilen vor, hierunter ist auch ein Bunker in der Siedlung Riederwald. Primär wird zu prüfen sein, ob die derzeit solche Anlagen nutzenden Vereine aus dem Riederwald insgesamt in einer Bunkeranlage untergebracht werden können, da Flächen in dem anzukaufenden Bunker nicht vollständig belegt sind resp. die Belegung optimiert werden könnte. Sollte sich diese gemeinsame Nutzung aus technischen Gründen nicht realisieren lassen, wird der Magistrat erneut prüfen, ob der Erwerb eines weiteren Bunkers im Riederwald finanziell zu rechtfertigen ist. Der Magistrat steht in entsprechenden Gesprächen mit der BIMA. Neben den reinen Erwerbskosten sind im Regelfall zusätzliche Aufwendungen für eine brandschutztechnische Ertüchtigung zu leisten, die eine solche Entscheidung beeinflussen können. Hinzutritt der laufende Bauunterhalt, der aus den zu vereinnahmenden Mieten regelmäßig nicht erwirtschaftet werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Lothar Reininger

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Februar 2015 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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