Die FNP berichtete im Sommer, 21.06.2023, über Aussagen von Professor Geistefeldt, dem Leiter des Lehrstuhls für Verkehr
Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt die Bedeutung der Knotenpunktkapazität für das Verkehrsnetz an und lehnt einen weiteren Ausbau der A 5 über das akzeptierte Maß hinaus ab. Dies soll dazu beitragen, den Verkehr in der Innenstadt zu reduzieren und die vorhandenen Kapazitäten sinnvoll zu nutzen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Die FNP berichtete im Sommer, 21.06.2023, über Aussagen von Professor Geistefeldt, dem Leiter des Lehrstuhls für Verkehrswesen an der Ruhr-Universität Bochum, der davor warnte, dass ein Verzicht auf den zehnspurigen Ausbau der A 5 von acht auf zehn Spuren zwischen dem Westkreuz Frankfurt und dem Frankfurter Kreuz mehr Verkehr in der Innenstadt zur Folge hätte und eine Trennung des Ausbaus der A 5 und der Knotenpunkte nicht möglich sei. Laut Koalitionsvertrag lehnt die Römer-Koalition den A-5-Ausbau ab: "Grundsätzlich lehnen wir den weiteren Ausbau von Autobahnen in Frankfurt ab." Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Einschätzung des genannten Wissenschaftlers und was wird die Stadt gegebenenfalls gegen den Ausbau der A 5 unternehmen?
Antwort des Magistrats
Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass die Kapazität von Knotenpunkten über die Gesamtkapazität von Verkehrsnetzen entscheidet. Auf die Notwendigkeit einer sinnvollen Abstimmung von Knotenpunkt- und Streckenkapazität hat daher auch Professor Geistefeldt hingewiesen.
Die Bundesverkehrswegeplanung bis in die 2010er-Jahre hatte dagegen immer nur Aussagen für den Neu- beziehungsweise Ausbaubedarf von Autobahnstreckenabschnitten getroffen.
Daraus ergab sich die Situation, dass die Kapazität großer, abschnittsbegrenzender Autobahnknotenpunkte regelmäßig hinter der Kapazität der angeschlossenen Streckenabschnitte zurückblieb. Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan beziehungsweise das aktuell geltende Fernstraßenausbaugesetz adressiert erstmalig auch den Ausbaubedarf einzelner wichtiger Autobahnknotenpunkte - so auch an der A 5 im Raum Frankfurt am Main.
Dem Magistrat ist die hohe Bedeutung des Autobahnnetzes für die Vermeidung von gebietsfremden Durchgangsverkehren durch das innere Stadtgebiet bewusst. Daher bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, die zum Ausbau vorgesehenen Autobahnknotenpunkte in ihrer Kapazität angemessen an die vorhandenen Streckenkapazitäten des Autobahnnetzes anzupassen.
Ein weiterer Ausbau der Strecken über das für die A 5 auch vom Land Hessen akzeptierte Maß hinaus lehnt der Magistrat hingegen ab.
Der Magistrat wird auch in Zukunft alle informellen und formellen Wege nutzen, diese Position deutlich zu machen und nach Möglichkeit durchzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Oktober 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.