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Auch wenn die Grundlagen für die Akademisierung der Hebammenausbildung von Bund und Land ausgehen müssen, ist es von gro

Vorlagentyp: F
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

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Frage vom 28.03.2019, F 1798 Auch wenn die Grundlagen für die Akademisierung der Hebammenausbildung von Bund und Land ausgehen müssen, ist es von großem Interesse für Frankfurt, dass ein Hebammenstudiengang unbedingt hier umgesetzt wird. Um diese Chance, vor allem im Hinblick auf die bestehende Frankfurter Hebammenschule, nicht zu versäumen, ist es dringend notwendig, dass die Stadt mit der Hebammenschule und dem Land schon jetzt Gespräche aufnimmt. In einem Zeitungsinterview wird berichtet, dass auf die Leitung der Hebammenschule noch niemand von der Stadt zugekommen ist. Ich frage daher den Magistrat: Warum ist die Stadt noch immer nicht aktiv geworden, und warum konnte die Anfrage A 383 vom 5. September 2018 vom Magistrat noch nicht beantwortet werden?

Antwort des Magistrats: Hebammen leisten einen unersetzbaren gesundheitlichen Beitrag zur Betreuung von Schwangeren, Neugeborenen und jungen Familien. Ein einheitliches Ausbildungsniveau würde - und wird - die Position der Hebammen vor allem in der Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten stärken, und durch eine EU-weite Übertragbarkeit der Abschlüsse die Freizügigkeit gewährleisten. Eine Umstellung auf eine Hochschulausbildung unterstützt der Magistrat daher ausdrücklich. Mit der Richtlinie 2013/55/EU forderte die Europäische Union alle Mitgliedsländer bereits im Jahr 2013 auf, die Hebammenausbildung bis zum Januar 2020 zu akademisieren. Andere Länder Europas sind in der Umsetzung dieser Richtlinie bereits weiter als die Bundesrepublik. Bedauerlicherweise fehlt in Deutschland immer noch der gesetzliche Rahmen, um die EU-Forderung auch in die Praxis umzusetzen. Seit wenigen Tagen liegt zumindest ein Referentenentwurf vor, über den die Ressorts der Bundesregierung, sowie der Bundesrat und die Länder sich jedoch noch abstimmen müssen. Das beansprucht weitere Zeit. Und genau das ist die Erklärung, warum der Magistrat der Stadt Frankfurt die Anfrage noch nicht abschließend beantworten konnte. Wenn auf Bundesebene das Gesetz verabschiedet wurde, dann ist der Vollzug des Gesetzes Sache der Länder, unter anderem die Klärung der Hochschulstandorte und die Akkreditierung der Studiengänge. Selbstverständlich ist es im Interesse der Stadt Frankfurt, dass auch hier Hebammen ausgebildet werden und dann hoffentlich anschließend auch in Frankfurt tätig sind. Zumal der modellhafte Studiengang Hebammenwissenschaften in Hessen derzeit nur in Fulda angeboten wird. Die Stadt Frankfurt hat die Einrichtung einer Hebammen-Ausbildungsstätte von Anfang an unterstützt. Der Gesundheitsdezernent hat dafür gesorgt, dass das Klinikum Frankfurt Höchst und die Krankenhäuser der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist sich an dem praktischen Teil der Ausbildung beteiligen und war sowohl bei der Auftaktveranstaltung als auch anlässlich der Aufstockung der Ausbildungskapazitäten persönlich zugegen. Im Gespräch mit den Verantwortlichen der Hebammenschule wurde dabei vereinbart, dass man sich - sobald die Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene feststehen - über das weitere Vorgehen und eine gegebenenfalls erforderliche Unterstützung durch die Stadt verständigen werde. Diese Frankfurter Hebammenschule gehört zur Carl-Remigius-School und ist hochschulrechtlich ein Teil des Fachbereichs Gesundheit und Soziales der Hochschule Fresenius. Diese staatlich anerkannte Hochschule in privater Trägerschaft könnte sicherlich einen entsprechenden Studiengang entwickeln, was der Magistrat sehr begrüßen würde. Damit dürfte klar geworden sein, dass die Probleme der Hebammenausbildung derzeit nicht bei der Stadt Frankfurt verortet sind. Der Magistrat hat sich aber selbstverständlich gegenüber der Hessischen Landesregierung für Frankfurt als Ausbildungsstandort eingesetzt und wird dieses Engagement fortsetzen. Damit die konkreten Vorbereitungen für eine akademische Ausbildung orientiert an einem dualen Studium endlich starten können, ist eine abschließende Klärung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen mehr als überfällig. Man könnte daher dem Fragesteller unterstellen, dass ihm diese Situation ebenso missfällt wie dem Magistrat. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. März 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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