Der neue Eigentümer der Friesengasse 13 und der Kaufunger Straße 4 plant, auf den genannten Grundstücken neue Wohnungen
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Neues zu Kaufunger Straße per E-MailInhalt
Frage vom 28.03.2019, F 1797 Der neue Eigentümer der Friesengasse 13 und der Kaufunger Straße 4 plant, auf den genannten Grundstücken neue Wohnungen zu errichten. Die Grundstücke befinden sich im Erhaltungssatzungsgebiet E 48 zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart gemäß § 172 (1) Nr. 1 BauGB. Daher frage ich den Magistrat: Liegt für das Grundstück eine Bauvoranfrage vor, und wird hier seitens der Stadt die Erhaltung der städtebaulichen Gestalt Alt-Bockenheims bewahrt?
Antwort des Magistrats: Für das Grundstück liegt derzeit ein Teilungsantrag vor. Nach Teilung bleibt der Grundstücksteil Friesengasse 13 nahezu unverändert bestehen. Bezüglich des Grundstücksteils Kaufunger Straße 4 werden derzeit Bauberatungen geführt. Hier soll eine Aufstockung auf das vorhandene ehemalige Gewerbegebäude erfolgen und Wohnraum in moderat großen Wohnungen geschaffen werden. Die Erhaltung der städtebaulichen Gestalt wird durch Aufnahme der Kubatur der Umgebungsgebäude, Angleichung an die vorhandenen Höhen sowie Berücksichtigung vorhandener Materialien und Gestaltungselemente erreicht. Bisher liegt jedoch weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. März 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.