Am 22. März 2023 haben sich Beschäftigte der katholischen Kita Herz Jesu in Fechenheim am Warnstreik beteiligt und sind
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Abmahnung von Beschäftigten der katholischen Kita Herz Jesu, die am Warnstreik teilgenommen haben. Es wird gefragt, ob das Bildungsdezernat den katholischen Kita-Trägern bessere Konditionen einräumt, wenn sie das Streikrecht ihrer Mitarbeitenden einschränken.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Am 22. März 2023 haben sich Beschäftigte der katholischen Kita Herz Jesu in Fechenheim am Warnstreik beteiligt und sind von ihrem Arbeitgeber nun dafür abgemahnt worden. In einem Schreiben an alle Mitarbeitenden vom 17. März 2023 hat der Arbeitgeber - die Pfarrei St. Josef - Folgendes behauptet: "In den Finanzverhandlungen mit der Stadt wird gerade auch unsere Zuverlässigkeit in Zeiten der Streiks als Argument angeführt, mit dem wir regelmäßig bessere Konditionen erwirken können." Daher frage ich den Magistrat: Räumt das Bildungsdezernat katholischen Kita-Trägern bessere Konditionen dafür ein, dass sie ihren Beschäftigten das Grundrecht auf Streik verwehren, und wenn ja, welche sind das?
Antwort des Magistrats
Die Verantwortlichkeit für die tarifkonforme Beschäftigung inklusive der Ausübung des Streikrechtes der Mitarbeitenden liegt bei den Kita-Trägern.
Die Finanzierungsgrundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen sind in der Finanzierungsvereinbarung für alle Kita-Träger gleichermaßen geregelt. Auf dieser Grundlage ist die tarifkonforme Beschäftigung ermöglicht.
Insofern werden weder katholischen Kita-Trägern noch anderen Kita-Trägern besondere Konditionen gewährt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.