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Bislang ist wenig darüber bekannt, wie das Jahrhundertprojekt „Neubau Städtische Bühnen“ mit Baukosten von circa 1,3 Mil

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, wie er die Hessische Landesregierung für die Finanzierung des Neubaus der Städtischen Bühnen gewinnen möchte. Es wird eine dringende Finanzdebatte gefordert, um die Beteiligung des Landes Hessen zu klären. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der finanziellen Unterstützung durch das Land.

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Frage an den Magistrat

Bislang ist wenig darüber bekannt, wie das Jahrhundertprojekt "Neubau Städtische Bühnen" mit Baukosten von circa 1,3 Milliarden finanziert werden soll. Die Finanzdebatte muss nun dringend geführt werden, auch im Hinblick auf Beteiligung all jener, die von dem Neubau profitieren. Die Einbeziehung des Landes Hessen liegt daher nahe. Ich frage den Magistrat: Wie versucht der Magistrat, die Hessische Landesregierung für die Finanzierung des Projekts Neubau Städtische Bühnen zu gewinnen, sofern es bereits Zusagen gibt, welche Höhe beträgt die finanzielle Beteiligung?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat befindet sich in Gesprächen mit der Hessischen Landesregierung. Konkrete Zusagen liegen aktuell noch nicht vor. Im Bericht zum Magistratsvortrag 49 wurde die noch immer aktuelle Situation wie folgt erläutert:

Grundsätzlich ist zwischen einer Strukturförderung der Städtischen Bühnen Frankfurt für den Bauunterhalt und für den künstlerischen Betrieb sowie einer investiven Objektförderung für die Neubauten der Spielstätten zu unterscheiden.

Die überregionale Förderung der erfolgreichen Frankfurter Bühnen hängt nicht genuin mit der Entscheidung für eine der Neubauvarianten zusammen.

Verhandlungen über Kostenbeteiligungen im Sinne einer investiven Objektförderung durch verschiedene Instanzen können erst nach der Standortentscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise in Vorbereitung eines Architekturwettbewerbs geführt werden.

Diese Ausgangslage ist nach wie vor aktuell.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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