Die ehemalige Druckerei Dondorf in Bockenheim soll abgerissen werden. Das Gebäude wurde am 07.07.2016 vom Landesamt für
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf den Abriss der ehemaligen Druckerei Dondorf in Bockenheim und die Ablehnung des Denkmalschutzes. Es wird nach den Gründen für die Ablehnung und den Möglichkeiten zur Erhaltung des Gebäudes gefragt.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Die ehemalige Druckerei Dondorf in Bockenheim soll abgerissen werden. Das Gebäude wurde am 07.07.2016 vom Landesamt für Denkmalpflege bezüglich des Denkmalwertes überprüft. Das Gebäude-Ensemble hat dabei keinen Denkmalschutz erhalten. Mithilfe des Denkmalschutzes könnte ein Abriss jedoch verhindert werden.
Ich frage den Magistrat:
Aus welchen Gründen wurde der Denkmalschutz damals abgelehnt, und welche Möglichkeiten bestehen seitens der Stadt, ihrer Verantwortung für den von ihr mehrfach erklärten Erhalt des Gebäudes nachzukommen, zum Beispiel durch weitere Gutachten und Auflagen, um das Gebäude doch noch vor Abriss zu schützen?
Antwort des Magistrats
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen, LfDH, hat bereits im Jahr 2011 die Unterschutzstellung geprüft und die Ablehnung mit der "fehlende[n] architektonischen Bedeutung des Baus" begründet, mit Blick auf die Industrie- und Fabrikarchitektur Frankfurts und Hessens des späten 19. Jahrhunderts: "Innerhalb der Gruppe der Fabrikbauten des 19./20. Jahrhunderts in Ziegelbauweise fehlt dem Bau das besondere, das ihn aus der Masse der Durchschnittsarchitektur dieses Bautypes hervorhöbe."
Diese Einschätzung wurde in den Jahren 2016 und 2023 auf Anfrage des Denkmalamts abschließend bestätigt. Deswegen kann der Erhalt des Gebäudes nicht auf der Grundlage des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfolgen.
Bei der Bauaufsicht ist noch kein Abbruchantrag eingegangen. Derzeit werden auch keine Beratungsgespräche zum Abbruch bei der Bauaufsicht geführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.