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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Frage vom 18.07.2014, F 1625 Der Presse war zu entnehmen, dass sich immer mehr Ärzte in Frankfurt niederlassen. Trotz dieser positiven Entwicklung seien jedoch nicht alle Stadtteile gleichermaßen ärztlich versorgt. Während sich in der Innenstadt, im Nordend und im Süden von Frankfurt viele Ärzte niederlassen, gibt es beispielsweise in Berkersheim keinen Allgemeinmediziner. Auch der Frankfurter Bogen und Bonames weisen einen geringen Anteil an Hausärzten auf. Insbesondere für ältere Menschen und Familien mit Kindern stellt diese Entwicklung ein Problem dar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Möglichkeit sieht der Magistrat, um die betroffenen Stadtteile attraktiver für Allgemeinmediziner zu machen?
Antwort des Magistrats: Grundsätzlich muss unterschieden werden, um welche Art der Niederlassung es sich handelt. Für eine private Niederlassung eines Arztes, der ausschließlich nur Privatversicherte behandeln möchte, bedarf es keinerlei Erlaubnis von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung. Anders verhält es sich bei einer Kassenarztpraxis. Nach dem derzeit gültigen Versorgungsgesetz hat der Gesetzgeber die Zuständigkeit für die ambulante medizinische Versorgung der Frankfurter Bevölkerung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen übertragen. Danach hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen dafür zu sorgen, dass überall dort, wo Menschen leben, auch eine ärztliche und psychotherapeutische Versorgung gewährleistet ist, beziehungsweise diese zeitnah erreicht werden kann. Nach der aktuell geltenden Bedarfsplanung-Richtlinie darf gemäß § 101 Nr. 3 Sozialgesetzbuch V in Verbindung mit § 24a Bedarfsplanungs-Richtlinie der Zulassungsausschuss dem Zulassungsantrag eines Vertragsarztes der betroffenen Arztgruppe entsprechen, wenn nachweislich in Teilen eines großstädtischen Planungsbereichs ein lokaler Versorgungsbedarf in der vertragsärztlichen Versorgung vorliegt. Bei der Ermittlung eines lokalen Versorgungsbedarfs sind die Parameter "Anzahl" und "Auslastungsgrad" umliegender Arztpraxen sowie deren Entfernung für die Erteilung einer Sonderbedarfszulassung ausschlaggebend. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat einen Beschluss zur Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen gefasst. Diesem kann entnommen werden, dass der Planungsbereich Frankfurt für Hausärzte überversorgt ist. Demnach besteht nach Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen kein Mehrbedarf an Hausärzten in den genannten Stadtteilen Berkersheim, Frankfurt Bogen und Bonames. Antragstellende Person(en): Stadtv. Gert Trinklein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Juli 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.