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In den vergangenen Wochen und Monaten hat der Magistrat durch sein rabiates Vorgehen bei der Ahndung von jahrelang gedul

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, wie viele Parkplätze durch die Durchsetzung der Restgehwegbreite von 2,20 m wegfallen würden und warum zuerst nicht Problemstellen in der Münzgasse angegangen werden. Es wird erwartet, dass die Bürgeranliegen ernst genommen und die Parkregelungen entsprechend angepasst werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Münzgasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.

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Frage an den Magistrat

In den vergangenen Wochen und Monaten hat der Magistrat durch sein rabiates Vorgehen bei der Ahndung von jahrelang geduldetem Gehwegparken für großen Unmut in der Bevölkerung gesorgt. Hierbei ist für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar, wann der Richtwert von 2,20 m beziehungsweise 1,50 m herangezogen wird.

Darum frage ich den Magistrat:

Hat der Magistrat ermittelt, wie viele aktuell durch das Gehwegparken genutzte Parkplätze im Stadtraum bei einer konsequenten Durchsetzung der Restgehwegbreite von 2,20 m wegfallen würden, und weshalb befasst man sich nicht zuerst mit Problemstellen wie etwa in der Münzgasse, bevor man in außenliegenden Stadtteilen die Umstellung fortsetzt?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat handelt bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach Recht und Gesetz. Dies erfolgt im gesamten Stadtgebiet.

Das Parken auf den Gehwegen ist verboten, soweit dies nicht verkehrsrechtlich angeordnet und entsprechend beschildert ist, Verkehrszeichen 315 f. StVO.

Gleichzeitig gibt es besonders in den außenliegenden Stadtteilen die Praxis von teilweise seit Jahrzehnen geduldetem Gehwegparken ohne Anordnung.

Zahlreiche Beschwerden von Bürger:innen sowie einzelner Ortsbeiräte über Gehwegverstöße belegen eine sich verändernde Sichtweise und Erwartungshaltung, was die Ahndung solcher Parkverstöße angeht. So wird verstärkt gefordert, speziell den Bedürfnissen schwächerer Verkehrsteilnehmender mehr Priorität beizumessen. Dies führt auch zu einer veränderten Aufgabenwahrnehmung der städtischen Verkehrspolizei, das unberechtigte Gehwegparken steht dementsprechend verstärkt im Fokus.

Gleichwohl erfolgt die Ahndung derartiger Verstöße mit Augenmaß, auch und gerade in Wohngebieten. Die unter anderem aus den außenliegenden Stadtteilen eingehenden Beschwerden werden auch unter gebührender Berücksichtigung des Parkraumbedarfs der dort Wohnenden geprüft. An einigen Stellen wird vom pflichtgemäßen Ermessen auch dahingehend Gebrauch gemacht, dass nur die gröbsten Verstöße angezeigt werden. Bei berechtigten Beschwerden, insbesondere sofern bspw. Schulwege betroffen sind, müssen jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit Maßnahmen ergriffen werden.

Der Magistrat wurde bislang nur aufgrund von Bürgerbeschwerden in Bereichen von bislang geduldetem Gehwegparken tätig und hat solche Kontrollen nicht anlassfrei unternommen. Sofern Bürgerbeschwerden zum Gehwegparken beim Magistrat eingehen, wird die Situation vor Ort überprüft und in der Regel werden zunächst Informationen an die Bürger verteilt, Infozettel an die parkenden Fahrzeuge. Sofern nach heutiger Prüfung die Anordnung von Gehwegparken nicht zulässig ist, wird eine andere Parkregelung geprüft und angeordnet; in der Regel wird dann das Parken vom Gehweg auf die Fahrbahn verlagert und auf der gegenüberliegenden Straßenseite muss dann meistens aufgrund zu geringer Fahrbahnbreite ein Haltverbot ausgesprochen werden. Gehwegparken kann nur dann neu angeordnet werden, wenn 2,20 Meter Restgehwegbreite verbeiben, damit eine Begegnung Mobilitätseingeschränkter erfolgen kann. Es sind daher immer Einzelfallprüfungen vorzunehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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