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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 18.07.2014, F 1617 Auf einer Bürgerinformationsveranstaltung des Bauträgers des Riederwaldtunnels, Hessen Mobil, am 2. Juli 2014 wurde den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt, dass über weite Strecken des Baues die gesetzlichen Lärmobergrenzen nicht eingehalten werden können. Je Bauabschnitt, von geplanten fünf Bauabschnitten, werden an 45 Tagen die Lärmobergrenzen überschritten. Neben zahlreichen Wohnhäusern ist auch die Pestalozzischule unmittelbar betroffen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Was unternimmt die Stadt Frankfurt am Main gegenüber dem Bauträger, um die Bewohner des Riederwaldes vor dem unerträglichen Lärm zu schützen?
Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat die Ausführungen durch Hessen Mobil zur Überschreitung der Richtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen, AVV-Baulärm, während der lautesten Phase des geplanten Bauablaufs (Einbringung der Spundbohlen durch Vibration und Rammen) mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Der Magistrat misst einer verträglichen Lärmbelastung für die Bewohnerinnen und Bewohner im Umfeld der Baumaßnahmen im Riederwald einen hohen Stellenwert bei und sieht es daher als seine Pflicht an, auf eine Minimierung der zu befürchtenden Lärmbeeinträchtigungen hinzuwirken. In einem gemeinsamen Schreiben der Stadträtinnen Heilig und Sorge sowie Herrn Stadtrat Majer vom 08.07.2014 an den hessischen Verkehrsminister sowie an die Regierungspräsidentin des RP Darmstadt hat der Magistrat deshalb um kurzfristige Darlegung von Maßnahmen gebeten, die eine Einhaltung der Lärmrichtwerte gewährleisten. Wie zwischenzeitlich zu erfahren war, wird durch Hessen-Mobil in den Sommerferien eine Lärmschutzeinrichtung in Form eines Gerüstes getestet, das probehalber an der Außenfassade der Pestalozzischule angebracht wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jan Klingelhöfer
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Juli 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.