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Mit Urteil vom 28.04.2021 - 3C 2337/17.N - stellte der VGH Kassel einen Verfahrensfehler in der Auslegungsbekanntmachung

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Der VGH Kassel hat einen Verfahrensfehler in der Auslegungsbekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 873 festgestellt, was zur Wiederholung aller Verfahrensschritte führt. Der Magistrat wird aufgefordert, die konkreten Verfahrensfehler und deren Ursachen zu erläutern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frage an den Magistrat

Mit Urteil vom 28.04.2021 - 3C 2337/17.N - stellte der VGH Kassel einen Verfahrensfehler in der Auslegungsbekanntmachung im Rahmen der zweiten Offenlage des Bebauungsplans Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße - fest. Dies hat nun zur Folge, dass sämtliche Verfahrensschritte ab diesem Zeitpunkt wiederholt werden müssen. Wie den Ausführungen der Vorsitzenden Richterin während der mündlichen Verhandlung in Kassel zu entnehmen war, hatte das Gericht in Bezug auf den Bebauungsplan inhaltlich keinerlei Beanstandungen. Daher frage ich den Magistrat, welche konkreten Verfahrensfehler vorlagen und wie es zu diesen kam.

Antwort des Magistrats

Nach Ansicht des Gerichtes genügt die Bekanntmachung der zweiten öffentlichen Auslegung nicht der Anstoßfunktion einer öffentlichen Bekanntmachung. Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016, § 743, M127 vom 20.06.2016, wurde der Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße - geändert, indem im Textteil unter den Ziffern 1.1 und 1.2 für die Gewerbe- und Industriegebiete jeweils Betriebe des Beherbergungsgewerbes in die Liste der nicht zulässigen Nutzungen aufgenommen wurden und erneut vom 15.02.2017 bis 01.03.2017 öffentlich ausgelegt. Mit der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung im Amtsblatt Nr. 6 vom 07.02.2017 wurde standardmäßig auf die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches in Bezug zur ersten öffentlichen Auslegung hingewiesen und bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden konnten. In seinem Urteil verweist das Gericht darauf, dass entsprechend der Kommentierung und Rechtsprechung zur Anstoßfunktion einer öffentlichen Auslegung nicht verlangt wird, dass bereits in der Bekanntmachung so detailliert über die Inhalte der Auslegung Auskunft gegeben werden muss, dass eine Einsicht der Unterlagen vor Ort entbehrlich ist. Das Gericht hat aber festgestellt, dass es für den Bürger nicht eindeutig war, zu welchen geänderten Teilen er eine Stellungnahme abgeben kann. Damit ist die Bekanntmachung nach Auffassung des Gerichtes der spezifischen Anstoßfunktion nicht nachgekommen. Derzeit wird zur Heilung des Verfahrensfehlers bereits die zweite öffentliche Auslegung vom 16.06.2021 bis 16.07.2021 erneut durchgeführt. Der fehlerhafte Bekanntmachungstext wurde entsprechend den Wünschen des Gerichts angepasst und im Amtsblatt Nr. 23 vom 08.06.2021 veröffentlicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

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FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Juli 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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