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In den „Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen“ der Stadt Frankfurt, herausgegeben vom Amt für Bau und Immobilien, wird g

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant, stadteigene Gebäude mit Solaranlagen und Gründächern auszustatten, um die Klimaneutralität zu fördern. Die Antwort des Magistrats gibt Auskunft über die bereits realisierten Anlagen und die Gründe für eventuelle Abweichungen von den Leitlinien. Ziel ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern und die städtische Infrastruktur umweltfreundlicher zu gestalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

In den "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen" der Stadt Frankfurt, herausgegeben vom Amt für Bau und Immobilien, wird geregelt, dass stadteigene Gebäude bei Neubau oder

Dachsanierung mit Solaranlagen ausgestattet und begrünt werden sollen.

Ich frage daher den Magistrat:

Wie viele Solaranlagen, Gründächer beziehungsweise integrierte Solar-Gründächer wurden in den Jahren 2021 und 2022 auf welchen stadteigenen Gebäuden in welcher Größe und durch welche Akteur*innen realisiert, und wie lauteten die jeweiligen Gründe, falls bei Neubau oder Dachsanierung keine Solaranlagen oder Gründächer eingerichtet wurden? Antwort bitte in tabellarischer Form.

Antwort des Magistrats

Folgende Solaranlagen, Gründächer beziehungsweise kombinierte Solar-Gründächer wurden in den Jahren 2021 und 2022 auf stadteigenen Gebäuden realisiert.

Photovoltaikanlagen auf Gebäuden der Stadt Frankfurt a.M.
a) städtische AnlagenInbetriebnahmeLeistung
(kWpeak)
Liegenschaft
Kinderzentrum Melibocusstrasse (KiZ 121)202129
Robert Blum Schule202130
2 Anlagen59
b) fremdfinanzierte AnlagenInbetriebnahmeLeistung
(kWpeak)InvestorBemerkung
Liegenschaft
Berkersheimer Grundschule202199Dipl.-Ing.
Eimermacherkombinierte Gründach und PV
Anlage Franz-Böhm-Schule202199Sonneninitiative
e.V.kombinierte Gründach und PV
Anlage KGS Niederrad, Wallschule und Beratungsz.2021100Sonneninitiative
e.V.kombinierte Gründach und PV
Anlage Kindertagesstätte Margarete Susemann Weg202150AHS Solar GmbH & Co. KG
Panorama-Schule2021220AHS Solar GmbH & Co. KG
Philipp-Holzmann-Schule2021330AHS Solar GmbH & Co. KG
Süwag Energie Arena (Ballsporthalle)2021466AHS Solar GmbH & Co. KG
Textorschule (Oppenheimer Landstr.)202164Sonneninitiative
e.V.
Ziehenschule202199Sonneninitiative
e.V.
Liebigschule2022210Sonneninitiative
e.V.
Meisterschule202299Sonneninitiative
e.V.installiert aber noch nicht in
Betrieb Georg-August-Zinn-Schule202299Sonneninitiative
e.V.installiert aber noch nicht in
Betrieb Gymnasium Nord2022150AHS Solar GmbH & Co. KG
Käthe-Kollwitz-Schule202299Sonneninitiative
e.V.installiert aber noch nicht in
Betrieb Amt für Bau und Immobilien und Stadtschulamt2022156Alstria/Voltaro
9 Anlagen2.340

Im Einzelfall kann es immer wieder zu Abweichungen von den Leitlinien kommen. Zum Beispiel durch folgende Gründe:

- Verzögerungen in den Bauprojekten, bei denen die jeweils gültigen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen Anwendung fanden. Bei früheren Versionen der Leitlinien waren bestimmte Vorgaben noch nicht beinhaltet. Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags und nicht die Fertigstellung des Bauprojekts.

- Im Einzelfall lassen sich eine PV-Anlage oder ein Gründach in die Planung und Gestaltung eines Gebäudes nur teilweise integrieren. Es kann sein, dass die Architektur des Gebäudes selbst oder baurechtliche Anforderungen wie zum Beispiel der Denkmalschutz dies erschweren.

- Technische Gründe, wie zum Beispiel zentrale Lüftungsanlagen den Dächern und damit eine Überschreitung der Lastreserven oder eine unverhältnismäßig starke Reduzierung der PV-Anlagen Fläche.

Es kann im Einzelfall und nur nach Genehmigung durch das Amt für Bau und Immobilien von den Leitlinien abgewichen werden, wenn eine bestimmte Maßnahme einen wirtschaftlichen Nachteil darstellt und damit gegen das Haushaltsgebot mit öffentlichen Finanzmitteln verstößt. Dies wird mithilfe der Gesamtkosten-/Lebenszykluskostenberechnung nachgewiesen (energiemanagement.stadt-frankfurt.de > Gesamtkostenberechnung). Dabei sind Umweltfolgekosten in Höhe von 201 €/toCO 2 einzusetzen. Jede Abweichung von den Leitlinien ist auf der zugehörigen Checkliste zu dokumentieren und nachvollziehbar zu begründen.

In den Bauprojekten, bei denen aus anderen Gründen keine PV-Anlage gebaut werden konnte, wird derzeit vom Energiemanagement geprüft welche Flächen sich für eine nachträgliche Installation von PV-Anlagen eignen. Auch diese Flächen, sollen nächstmöglich mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Derzeit in der Umsetzung für 2023 befinden sich:

GebäudenameGeplante Leistung kWpStand
Adornogymnasium173Baubeginn 1.
Quartal 2023 Anlagenerweiterung Gymnasium Riedberg332Baubeginn 1.
Quartal 2023 Anlagenerweiterung Franz-Böhm-Schule172Baubeginn 3.
Quartal 2023 Römerhofschule Neubau750Baubeginn 4.
Quartal 2023

Um den UGründach- und Solaranlagenausbau in Zukunft zu beschleunigen, wurde seitens des Amtes für Bau und Immobilien ein Beschlussvorschlag zur Klimaneutralität auf städtischen Dächern erstellt. Dieser befindet sich im Moment in Abstimmung mit den Zentralämtern und soll anschließend dem Magistrat vorgelegt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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