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Seit November 2017 sind die Frankfurter Schulturnhallen in den Verantwortungsbereich des Amts für Bau und Immobilien übe

Vorlagentyp: F
Beantwortet

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Frage vom 20.09.2018, F 1433 Seit November 2017 sind die Frankfurter Schulturnhallen in den Verantwortungsbereich des Amts für Bau und Immobilien übergegangen. Zuletzt erreichten uns immer häufiger Beschwerden von Vereinen, die ihre Sportangebote nicht aufrechterhalten können, weil ihnen Schulturnhallen nicht zur Verfügung stehen. Ich frage daher den Magistrat: Welche Schulturnhallen sind derzeit teilweise oder ganz für Sportvereine gesperrt?

Antwort des Magistrats: Aktuell stehen sechzehn Turnhallen nicht für den Vereinssport zur Verfügung. Es handelt sich um folgende Schulen: Dahlmannschule, Elisabethenschule - kleine Turnhalle -, Franckeschule, Friedrich-Ebert-Schule - große Sporthalle und Gymnastikraum -, Holzhausenschule, Karmeliterschule, Klingerschule, Louise-von-Rotschild-Schule, Ludwig-Weber-Schule, Musterschule - beide Turnhallen -, Mühlbergschule, Philipp-Holzmann-Schule - kleine Turnhalle -, Paul-Ehrlich-Schule, Römerstadtschule und die Viktoria-Louise-Schule. Die Sperrung der Turnhallen für den Vereinssport ergibt sich aus verschiedenen Sanierungsmaßnahmen beziehungsweise Abrissmaßnahmen. Alternative Trainingszeiten sind für die betroffenen Sportvereine in anderen Sporthallen nicht in der benötigten Anzahl vorhanden, sodass solche nur in Einzelfällen und mit Einschränkungen in der Erreichbarkeit und zeitlichen Nutzung zugewiesen werden konnten. Nach den Herbstferien sollen die Sanierungsmaßnahmen an den Schulturnhallen der Edith-Stein-Schule und Viktoria-Luise-Schule abgeschlossen sein und diese ebenfalls für den Vereinssport wieder zur Verfügung stehen. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass an einigen Schulturnhallen aktuell ein Duschverbot auf Grund unzureichender Trinkwasserhygiene besteht. Diese Problematik wird derzeit behoben. Der Schulsport ist dennoch ohne die Nutzung der Duschen möglich. Planbare Sperrungen werden vom Amt für Bau und Immobilien immer rechtzeitig an alle beteiligten Ämter gemeldet. Darüber hinaus sind manchmal kurzfristige Sperrungen von Turnhallen erforderlich, sodass kein hinreichender Vorlauf für eine rechtzeitige Information der Sportvereine über das Sportamt möglich ist. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jan Klingelhöfer

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. September 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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