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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Frage vom 08.09.2016, F 137 In letzter Zeit ist an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet mit dem Umbau von Bushaltestellen zur Ermöglichung eines barrierefreien Einstiegs ohne Ortsbeiratsanhörung begonnen worden. Dabei ist zu beobachten, dass offenbar Parkbuchten entfallen sollen und die Busse dadurch künftig zum Halten eine Fahrspur blockieren werden. Der rollende Verkehr kann dann nicht mehr an den haltenden Bussen vorbeifahren. Dies betrifft zum Beispiel Haltestellen an der Hügelstraße und der Kurhessenstraße. Rückstaus wartender Fahrzeuge sowie Lärm- und Schadstoffemissionen sind zu befürchten.
Ich frage den Magistrat: Gibt es diesbezüglich ein stadtweit aufgestelltes Konzept, und wie soll die entsprechende Umsetzung künftig erfolgen?
Antwort des Magistrats: Stadtrat Klaus Oesterling: Frau Kolleginnen! Gemäß Personenbeförderungsgesetz muss bis zum Jahr 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im Personennahverkehr erreicht werden. Der Magistrat hat diesbezüglich ein Konzept für den barrierefreien Umbau von Haltestellen erarbeitet, das sukzessive abgearbeitet werden wird. Beabsichtigt ist, jährlich zwischen 40 und 60 Haltestellen umzubauen. Je nach örtlicher Gegebenheit werden sowohl Bushaltestellen in gesonderten Busbuchten als auch Bushaltestellenkaps realisiert. Jeweils im Einzelfall und auf Basis der vor Ort gegebenen Rahmenbedingungen wird geprüft, welche Haltestellenform für den jeweiligen Standort geeignet ist. Dabei werden auch die Belange des fließenden Verkehrs berücksichtigt. Die Einbindung der Straßenverkehrsbehörde erfolgt frühzeitig und ausnahmslos. Nach der aktuellen Richtlinie der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Gestaltung einer barrierefreien Bushaltestellenbucht gemäß den "Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ)" eine Länge von 88 Metern erforderlich. Bei uns in Deutschland ist alles geregelt. Diese Länge wird benötigt, um die parallele Anfahrt des Busses bei einer maximalen Spaltbreite von fünf Zentimetern zwischen Tür und Bord im Einstiegsbereich zu gewährleisten, damit beispielsweise Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer eigenständig ein- und aussteigen können. Da diese Längen aufgrund anderer Nutzungen des öffentlichen Straßenraums, zum Beispiel für Parkplätze, oft nicht zur Verfügung stehen, werden zahlreiche Bushaltestellen auch als Haltestellenkap realisiert. Das geschieht also dort, wo die Vorschriften der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen - ich habe sie zitiert - dies vorschreiben. Es ist auch nichts Neues, denn die beim Umbau der Haltestellen in der Hügelstraße und der Kurhessenstraße realisierte Lösung entspricht, Frau Kollegin Loizides, der vom Magistrat in den letzten zehn Jahren umgesetzten Praxis.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Es gibt eine Zusatzfrage von Frau Loizides. Bitte! Stadtverordnete Christiane Loizides, CDU: (Zusatzfrage) Trotzdem hat es uns im Ortsbezirk total überrascht. Die Bürgerproteste waren riesengroß. Man geht, was ich nicht geglaubt habe, immer noch davon aus, es handele sich um ein Versehen und könne rückgängig gemacht werden. Die Staus auf der Hügelstraße sind zeitweise erheblich. Deshalb frage ich noch einmal: Warum ist der Ortsbeirat nicht vorher beteiligt worden? Dann hätte man es vielleicht eleganter lösen können. Stadtrat Klaus Oesterling: (fortfahrend) Ich habe mir sagen lassen, dass es gängige Praxis ist, dass der Ortsbeirat in der Regel bei diesen Haltestellenumbauten nicht beteiligt wird, weil die Form des Umbaus durch die Richtlinien, die ich zitiert habe, vorgeschrieben ist. Von daher hat die Behörde auch keinen Spielraum, der der demokratischen Willensbildung "zugänglich" ist. Das Gesetz sagt, wir müssen bis 2022 alle Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, insbesondere die Bushaltestellen, umbauen. Dafür gibt es übrigens auch Zuschüsse. Es ist vorgeschrieben, dass wir die Richtlinien einhalten. Davon macht der Zuschussgeber auch die Zuschüsse abhängig. Wie gesagt, das Gesetz schreibt uns vor, es zu machen. Ich werde noch einmal nachschauen, inwieweit der jeweilige Ortsbeirat zumindest eine Mitteilung erhält, was dort passiert, damit er von den Arbeiten nicht völlig überrascht wird. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Rinn von der FDP-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Annette Rinn, FDP: (Zusatzfrage) Man kann eigentlich davon ausgehen, dass die Mitglieder der Ortsbeiräte in der Regel einschätzen können, ob es besser ist, eine Fahrspur oder möglicherweise auch einmal zwei oder drei Parkplätze wegfallen zu lassen. Würde der Verkehrsdezernent beziehungsweise der Magistrat darüber nachdenken, ob es sinnvoll sein könnte, die gängige Praxis, den Ortsbeirat nicht einzubeziehen, einfach einmal zu ändern? Stadtrat Klaus Oesterling: (fortfahrend) Die freundliche Frage, ob der Verkehrsdezernent bereit ist, darüber nachzudenken, kann ich nur uneingeschränkt mit Ja beantworten. Infolgedessen bedanke ich mich auch für die freundliche Frage. Was das Ergebnis des Nachdenkens angeht, weise ich auf das hin, was ich gesagt habe. Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem alles mit Vorschriften geregelt wird, Frau Kollegin. Wir haben bei solchen Dingen, insbesondere bezüglich der Barrierefreiheit, nur einen äußerst geringen Spielraum. Leider oder zum Glück, je nachdem, aus welcher Perspektive man es betrachtet, sind die Bestimmungen zur Barrierefreiheit nicht dem Willen von uns allen unterworfen. Es gibt zum Beispiel auch bei Rampenaufgängen Bestimmungen über Neigungen und Ruheflächen beim Aufgang. Da können wir auch nicht sagen, wie heben die Neigung um ein Prozent oder so an. Das sind halt die Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sorry. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die dritte Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Hanisch von der GRÜNEN-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Angela Hanisch, GRÜNE: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, habe ich Sie richtig verstanden: Entweder hält der Bus nach dem Umbau der Haltestellen auf der Fahrspur oder es fallen - wie ich es jetzt kalkuliert habe - acht Park-plätze weg? Stadtrat Klaus Oesterling: (fortfahrend) In der apodiktischen Gegenüberstellung können Sie das nicht sagen. Der Bus muss nach dem Umbau die Möglichkeit haben - das habe ich zitiert, und ich bitte um Nachsicht, wenn ich es nicht noch einmal tue, Sie können es in aller Ausführlichkeit später im Protokoll nachlesen -, parallel zur Bordsteinkante mit den entsprechenden fünf Zentimetern Abstand halten zu können, damit die wissenschaftliche Grundlage für ein barrierefreies Umsteigen gewährleistet ist. Danach richtet sich, ob es möglich ist, den Bus in der Bucht oder an einem Haltestellenkap halten zu lassen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christiane Loizides
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. September 2016 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.