Für die Wohngebäude der ABG Frankfurt Holding werden von der FES feste Sperrmülltermine für das ganze Jahr vergeben, im
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 17.05.2018, F 1260 Für die Wohngebäude der ABG Frankfurt Holding werden von der FES feste Sperrmülltermine für das ganze Jahr vergeben, im Riederwald zum Beispiel sind das in 2018 13 Termine. Obwohl die ABG in ihren Ankündigungen an die Mieter erläutert, welche Teile als Sperrmüll gelten und wie der Hausrat zu entsorgen ist, der nicht von der FES mitgenommen wird, finden sich regelmäßig falsche Abfälle im Sperrmüll beziehungsweise werden von Nicht-Anwohnern dazugestellt. Diese werden von der FES nicht mitgenommen und liegen in der Regel 14 Tage auf dem Gehweg, bis sie die FES doch abholt.
Ich frage den Magistrat: Was kann der Magistrat veranlassen, damit vor den ABG-Wohnanlagen nicht 26 Wochen im Jahr Sperrmüll liegt?
Antwort des Magistrats: Die Problematik ist dem Magistrat bekannt. Leider ist es noch nicht gelungen, fremden Sperrmüllablegern in geeigneter Weise entgegen zu wirken, obwohl ABG und FES die Mieterinnen und Mieter gemeinsam darüber aufklären, welcher Müll in welchen Behältnissen korrekt zu entsorgen ist. Leider kommt es immer wieder zu Fehlbefüllungen und insbesondere auch zur Bereitstellung von Gegenständen im Rahmen von Sperrmüllabfuhr, die nicht als Sperrmüll deklariert sind. Zurzeit werden die festgelegten Sperrmülltermine von der FES eingehalten, jedoch können andere Müllfraktionen bei der Abfuhr nicht berücksichtigt werden. Hier steht der Eigentümer der Liegenschaften in der Pflicht, sich um die Abfuhr der verbliebenen Abfälle zu kümmern. Ein Lösungspunkt zu der geschilderten Problematik könnten liegenschaftsbezogene Sperrmüllkäfige darstellen, in welchen die Bewohner ihren Sperrmüll zum Abfuhrtermin einräumen und welcher vor der Abholung nochmals durch den Eigentümer kontrolliert wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Erhard Römer
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Mai 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.