Bei der Abwahl des ehemaligen Oberbürgermeisters am 06.11. war das Wahllokal Liebfrauenschule in der Innenstadt als barr
Zusammenfassung
Die Frage thematisiert die Barrierefreiheit von Wahllokalen, insbesondere das Wahllokal Liebfrauenschule, das fälschlicherweise als barrierefrei gekennzeichnet war. Es wird vorgeschlagen, dass der Magistrat alle Wahllokale vor der nächsten Wahl auf ihre tatsächliche Barrierefreiheit überprüft, um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger am Wahlrecht teilnehmen können.
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Thema Fußverkehr verfolgenFrage an den Magistrat
Bei der Abwahl des ehemaligen Oberbürgermeisters am 06.11. war das Wahllokal Liebfrauenschule in der Innenstadt als barrierefrei gekennzeichnet. Tatsächlich war dies aber nicht der Fall, denn zwei Stufen am Eingang und zwei Stufen am Ausgang hätten für Menschen im Rollstuhl eine Teilnahme an der Abwahl - zumindest in diesem Wahllokal - unmöglich gemacht. Ältere Menschen mit Rollator konnten diese Stufen zum Teil nur mit großen Mühen und mit Hilfe der Wahlhelfer überwinden.
Ich frage daher:
Sind dem Magistrat weitere fälschlicherweise als barrierefrei ausgewiesene Wahllokale bekannt, und wird er rechtzeitig vor der nächsten Wahl am 05.03.2023 sämtliche Wahllokale auf tatsächliche Barrierefreiheit überprüfen?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Roshan Moniri,
meine Damen und Herren!
Die genannte Abweichung ist dem Magistrat bekannt. Die Schule verfügt über mobile Rampen sowie einen barrierefreien Zugang über den Innenhof.
Leider wurde am Abstimmungstag versäumt, den barrierefreien Zugang einzurichten und auszuschildern. Ein entsprechendes Hinweisschreiben der Frankfurter Wahlbehörde sowie Hinweispfeile mit Piktogramm wurden dem Wahlvorstand im Vorfeld der Abstimmung zur Verfügung gestellt, blieben aber ungenutzt. Selbstverständlich bedauert der Magistrat diesen Umstand.
Das zuständige Amt hat bereits Kontakt mit den Beteiligten aufgenommen und darauf hingewiesen, dass die vorhandenen mobilen Rampen zukünftig bei Wahlen und Abstimmungen auf jeden Fall zum Einsatz kommen. Weitere derartige Sachverhalte sind dem Magistrat nicht bekannt.
Es gehört zur Routine des Amtes, unter anderem die Barrierefreiheit im Zusammenhang mit der Anmietung von Wahllokalen von Wahl zu Wahl zu überprüfen. Gleichwohl nehmen wir den Hinweis zum Anlass, um das Thema Barrierefreiheit für zukünftige Wahlen und Abstimmungen im kommunikativen Zusammenwirken zwischen Schul- und Wahlbehörde sowie Wahlvorstand weiter zu optimieren und sicherzustellen, dass keine Bürgerinnen und Bürger vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.