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In Schwanheim häufen sich die Klagen von Anwohnern darüber, dass vor dem Supermarkt im Ortskern, REWE, abends und nachts

Vorlagentyp: F
Beantwortet

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Inhalt

Frage vom 19.08.2011, F 123 In Schwanheim häufen sich die Klagen von Anwohnern darüber, dass vor dem Supermarkt im Ortskern, REWE, abends und nachts Jugendliche und junge Erwachsene Saufgelage abhalten und dabei Lärm und Schmutz verursachen. Die Verantwortlichen des Supermarktes setzten zwar Sicherheitspersonal auf eigenem Gelände ein, dieses kann aber jenseits der Grundstücks grenze gegen diese Missstände nichts ausrichten. Ich frage daher den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den nächtlichen Missständen rund um den Supermarkt zu begegnen und den berechtigten Anspruch der Anwohner auf Ruhe in den Nachtstunden zu wahren?

Antwort des Magistrats: Bei den aktuellen abends und nachts durchgeführten Kontrollen der Stadtpolizei des Ordnungsamtes sind sowohl vor dem Supermarkt im Schwanheimer Ortskern als auch im näheren Umfeld keine Jugendlichen angetroffen worden. Eine Müllablagerung von eventuell durchgeführten Trinkgelagen war nicht festzustellen. Die Stadtpolizei wird die Anfrage jedoch zum Anlass nehmen, das Umfeld des Supermarktes im Rahmen des Streifendienstes weiterhin zu überwachen. Unter anderem wird damit das Ziel verfolgt, das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu steigern und mögliche Lärmbeeinträchtigungen oder sonstige Missstände für die Anwohner durch Jugendliche bereits im Vorfeld weitgehend zu vermeiden. Eine ständige Überwachung des besagten Bereiches ist aufgrund der Vielzahl der Aufgabenbereiche der Stadtpolizei jedoch nicht realisierbar. Trotz dieser Überwachungsmaßnahme lässt es sich nicht verhindern, dass es zu einer berechtigten Beschwerdesituation kommen kann. Bei akuten Beobachtungen oder sonstigen Störungen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an das rund um die Uhr besetzte Sicherheitstelefon unter der Rufnummer 069/212-44044 zu wenden. Sie erreichen dort Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtpolizei, die die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich einleiten werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Annette Rinn

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. August 2011 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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