In Harheim wurde bekannt, dass die SAALBAU GmbH dem langjährigen Pächter die Zuständigkeit für die Klubräume und den Saa
Zusammenfassung
Die SAALBAU GmbH hat die Zuständigkeit für die Klubräume und den Saal neu geregelt, was zu weniger Vermietungen geführt hat. Der Antragsteller fragt, ob eine Rückkehr zur früheren Regelung möglich ist, um die Vermietung zu verbessern.
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Thema Kultur verfolgenFrage an den Magistrat
In Harheim wurde bekannt, dass die SAALBAU GmbH dem langjährigen Pächter die Zuständigkeit für die Klubräume und den Saal entzogen hat. Die SAALBAU GmbH wollte es besser machen. In der Abfolge soll jedoch weniger vermietet worden sein als vorher. Ich frage den Magistrat, ob nicht zu der früheren bewährten Regelung zurückgekehrt werden kann.
Antwort des Magistrats
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Lange!
Das ursprünglich bestehende Vertragsverhältnis zwischen dem derzeitigen Gastronomiepächter und der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH, SAALBAU, respektive der ABG Frankfurt Holding, ABG, wurde nach Angaben der ABG aus mehreren Gründen beendet, die rechtliche Fragestellungen wie auch Fragen der Wirtschaftlichkeit betrafen. Eine Rückkehr zur vorhergehenden Regelung ist nach Angaben der ABG deshalb nicht möglich. Nach Angaben der ABG wurde im Einvernehmen mit dem Pächter auf eine neue vertragliche Basis umgestellt. Weitere Details zu den Gründen der Umstellung können nach Angaben der ABG mit Blick auf das BDSG und die DSGVO nicht mitgeteilt werden.
Seitdem die ABG über ihre Tochtergesellschaft SAALBAU die Bewirtschaftung der Räumlichkeiten vornimmt, steht die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher an erster Stelle. Brandschutzvorgaben, unter anderem zu den frei zu haltenden Fluchtwegen, sind aus rechtlichen Gründen wie zum Zwecke der Gefahrenabwehr zwingend einzuhalten. Dies hat in Einzelfällen zu Änderungen bei Veranstaltungen und infolgedessen zu Kontroversen geführt. Gleichwohl ist die Zahl der Anmietungen - nach Wegfall zahlreicher Coronarestriktionen - im Vergleich zu den Anmietungszahlen, die der SAALBAU von dem früheren Betreiber des Saalbaus Bürgerhaus Harheim genannt wurden, gestiegen.
Der Magistrat ist im Austausch mit der Geschäftsführung der SAALBAU respektive der ABG darüber, welche Möglichkeiten bestehen, Änderungswünschen der Nutzerinnen und Nutzer vor Ort Rechnung zu tragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. November 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.