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Die Diesterwegschule sollte ursprünglich auf die „Bleichwiesen“ ausgelagert werden. Das Umweltamt hat jedoch sein Veto e

Vorlagentyp: F
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Frage vom 22.02.2018, F 1091 Die Diesterwegschule sollte ursprünglich auf die "Bleichwiesen" ausgelagert werden. Das Umweltamt hat jedoch sein Veto eingelegt und "Auf der Schloßhecke" vorgeschlagen. Aus der Stellungnahme ST 124/18 geht hervor, dass bereits Verhandlungen mit dem Eigentümer des Grundstückes aufgenommen wurden und die anderen durch den Ortsbeirat 9 vorgeschlagenen Grundstücke ungeeignet seien. Die Frage, welche konkreten Umweltbedenken bei den einzelnen Alternativstandorten bestehen und wie schwerwiegend die ökologischen Einschnitte durch einen temporären Schulstandort wären, blieb unbeantwortet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie lautet der aktuelle Stand zur Auslagerung, und aus welchen Gründen wurde der Ortsbeirat nicht hinreichend informiert?

Antwort des Magistrats: Derzeit ist die Ausschreibung für Architekten und Fachplaner in Arbeit und soll in den kommenden Wochen erfolgen. Nach Festlegung des ausgewählten Architekturbüros bzw. der Fachplaner werden die weiteren Schritte in die Wege geleitet. Unabhängig davon läuft die Untersuchung der unterschiedlichen Grundstücke auf ihre Tauglichkeit. Der aktuelle Stand zur Auslagerung: Grundstück "Bleichwiese" Als Feuchtwiese, Biotop, ist dieser Standort aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde nicht genehmigungsfähig. Die Einschätzung der Bleichwiese als feuchte Wiese wurde vor Ort in vollem Umfang bestätigt. Die Wiesenfläche ist flächendeckend geprägt von typischen Nässe- und Feuchtezeigern, wie Schilf, Sumpfsegge, Mädesüß, Gilbweiderich oder Großer Wiesenknopf. Feuchtwiesen unterliegen dem gesetzlichen Schutz des § 30 BNatSchG und dürfen nicht beeinträchtigt werden. Grundstück "Alter Friedhof Ginnheim" Die Prüfung des Grundstücks "Alter Friedhof Ginnheim" ergab, dass die nutzbare Fläche für einen Baukörper zu klein ist. Aufgrund des alten Baumbestandes wurde eine Realisierung in drei Baukörpern mit zusätzlicher Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks geprüft. Allerdings ist eine Befahrung des Geländes mit schweren Baumaschinen nicht möglich. Somit kommt der Alte Friedhof nicht als Ausweichfläche in Betracht. Grundstück "An der Schlosshecke" Das aktuelle Gartengrundstück, Flur 15, Nr. 5/1, erscheint naturschutzrechtlich genehmigungsfähig zu sein. Hier sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich ist eine Auslagerung der Schule außerhalb der Schulliegenschaft notwendig, da sonst ein Teil der zu bebauenden Flächen versperrt ist und die Störungen durch die Baustelle zu groß wären. Die Findung eines Grundstücks für die Auslagerung ist Teil der Gesamtmaßnahme. Sobald Klarheiten betreffend des Auslagerungsstandortes sowie der Rahmenbedingungen, Raumprogramm, bestehen, kann eine dezidierte Planung erfolgen, sodass der Ortsbeirat informiert werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stefan Freiherr von Wangenheim

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Februar 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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