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Frage vom 04.10.2013, F 1089 Wegen der bekannten Belastung des Erdreichs des Grundstücks, auf dem der Neubau der IGS West errichtet werden soll, kommt es zu Verzögerungen des Baufortschrittes. Bereits vor den Sommerferien hat die Arbeit auf der Baustelle geruht. Hieran hat sich bisher nichts geändert. In Zeitungen wurde berichtet, dass zwischen Stadt und Vertragspartner unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, wer die Sanierungskosten trägt. Daher frage ich: Sind alle Unstimmigkeiten mit dem Vertragspartner ausgeräumt und ist die Fertigstellung aller Gebäude der Integrierten Gesamtschule West, IGS West, inklusive einer Drei-Felder-Sporthalle und Freianlagen vor dem Beginn des Schuljahres 2014/2015 weiterhin sichergestellt?
Antwort des Magistrats: Stadträtin Sarah Sorge: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, Herr Podstatny, Herr von Wangenheim! Die Fertigstellung des Neubaus für die IGS West wird - das war den Zeitungen auch schon zu entnehmen - nicht zum Schuljahr 2014/2015 erfolgen. Seitens des Auftragnehmers wurde, obwohl schon mehrfach dazu aufgefordert, erstmals nach Vertragsschluss am 17. September 2013 ein Bauzeitenplan vorgelegt, der eine Fertigstellung zum Schuljahr 2015/2016 aufzeigt. Dies wird von der Stadt Frankfurt so nicht akzeptiert. Wir stehen permanent in Verhandlungen mit dem Auftragnehmer. In dem am 18. September 2012 geschlossenen Vertrags ist geregelt, wer in welchem Umfang für die Sanierungskosten aufkommt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den ersten Meter unterhalb der Geländeoberkante abzutragen. Sofern der Boden frei von Altlasten ist, darf er wieder verfüllt werden und für den Fall, dass der Boden entsorgt werden muss, trägt die Stadt die nachgewiesenen Abbruch- und Entsorgungskosten. Unterhalb von einem Meter unter der Geländeoberkante trägt die Stadt die umweltbedingten Mehrkosten, die für die Beseitigung und die Sanierung des Bodens nach Maßgabe der zuständigen Altlastenbehörde, also dem Regierungspräsidium Darmstadt, notwendig und mit der Stadt abgestimmt sind. Zur Frage von Herrn von Wangenheim: Das Grundstück an der Palleskestraße für den Neubau der IGS West ist, entgegen der Darstellung in der Presse, nicht höher mit Schadstoffen belastet, als in dem zum Ankauf des Grundstücks in Auftrag gegebenen Gutachten dargestellt. Es wurden nur alte Fundamente und Keller unter der Bodenplatte gefunden, die in dem Gutachten nicht aufgeführt waren. Das ist aber bei solchen Bauprojekten vollkommen üblich. Um schnell Abhilfe zu leisten, wurde ein qualifiziertes Ingenieurbüro von der Stadt beauftragt, das entscheidungsbefugt ist, um direkt vor Ort eine zügige Genehmigung und Dokumentation der Abfuhren zu ermöglichen. Der Auftragnehmer hat am 17. September 2013 einen aktualisierten Bauzeitenplan vorgelegt, der eine verspätete Fertigstellung der Schule vorsieht. Das finden wir nicht akzeptabel, und wir werden juristisch prüfen, was wir tun können. Darüber hinaus wurde der Vertragsnehmer aufgefordert, Beschleunigungsmaßnahmen einzuleiten. Sie können sicher sein, dass wir im ständigen Gespräch sind und schauen, wie wir den Vertragsnehmer dazu bringen, dass er den Bau, wenn die Bodensanierungen vonstattengegangen sind, beschleunigt. Mit einer früheren Fertigstellung können wir nicht unbedingt rechnen, aber zumindest darauf hoffen.
(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Eine Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Kliehm. Bitte schön! Stadtverordneter Martin Kliehm, Piraten: (Zusatzfrage) Eine andere Baustelle, wenn ich das so sagen darf, ist auch die Standfestigkeit des Bodens, wo es auch Uneinigkeit darüber gibt, wer nun die Kosten für verstärkte Fundamente tragen muss. Haben Sie dort inzwischen Einigkeit erreicht? Wer trägt die Kosten, und führt das zu weiteren Verzögerungen beim Bau? Stadträtin Sarah Sorge: (fortfahrend) Da gibt es keine Unstimmigkeiten. Das ist alles vertraglich festgelegt. Das sind geologische Bedingungen, wie dann das Fundament gelegt werden muss, wie tief das sein muss. Das ist in den Verträgen auch festgelegt. Da sind mir zumindest keine Unstimmigkeiten bekannt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Oktober 2013 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.