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Frage vom 22.02.2018, F 1067 Viele Drogenkonsumenten sind bereits in jüngeren Jahren körperlich und psychisch in einem Zustand, in dem sie auf fremde Hilfe angewiesen sind. Doch Regel-Altenheime sind nicht zwangsläufig auf diese Gruppe eingestellt. In NRW gibt es ein Heim für Suchtkranke, in dem diese dauerhaft leben können und neben Pflegepersonal auch Sozialarbeiter und Ergotherapeuten für einen geregelten Tagesablauf sorgen. Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat: Wie viele ehemalige Drogenkonsumenten leben in Frankfurts Altenheimen beziehungsweise Pflegeeinrichtungen, und welchen Bedarf sieht der Magistrat für ein mögliches Angebot für Suchtkranke in Frankfurt?
Antwort des Magistrats: Langjähriger massiver Suchtmittelgebrauch führt in der Regel bereits in einem Alter, in dem "Normalbürger" noch völlig beschwerdefrei sind, zu einem reduzierten Allgemeinzustand beziehungsweise zu chronischen Erkrankungen. Grundsätzlich gilt, dass auch Drogengebrauchenden ermöglicht wird, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Neben häuslicher Pflege sind hier in der Regel weitere Hilfsmaßnahmen wie Betreutes Wohnen und Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes möglich. Drogengebrauchende stellen in "normalen" Alten- und Pflegeheimen die Ausnahme dar. Aufgrund des Altersunterschiedes und in der Szene erworbenen Eigenheiten und Verhaltensweisen fällt es ihnen schwer, sich in die dortige Gemeinschaft zu integrieren. Hinzu kommen häufig Erkrankungen, die besondere Behandlung beziehungsweise Medikation erfordern, HIV, HepC, Substitutionsbehandlung. Der Landeswohlfahrtsverband, LWV Hessen, hat mit Einrichtungen nach dem Rahmenkonzept KoComo, Vollstationäre Versorgung von pflegebedürftigen Menschen mit psychischer Erkrankung und/ oder seelischer Behinderung und/oder Abhängigkeitserkrankung gekoppelt mit Komorbidität, Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen sowie Vergütungsvereinbarungen nach § 75 Abs.3SGB XII abgeschlossen. Diese beziehen sich auf weitergehende Leistungen zur Gestaltung des Tages gemäß § 75 Abssatz 5 SGB XII. Diese Vereinbarungen gelten grundsätzlich für den Personenkreis, der die Kriterien nach dem Rahmenkonzept KoComo erfüllt und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und somit in die sachliche Zuständigkeit des LWV Hessen fällt. Für Personen über 65 Jahre ist der örtliche Sozialhilfeträger zuständig. Derzeit werden nach Stand des Regionalteams Frankfurt des LWV im Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum 38 Bewohner unter 65 Jahre, 17 Bewohner über 65 Jahre und neun Personen über 70 Jahre im Wohnbereich KoComo betreut. Im Bürgermeister-Gräf-Haus stehen 58 Plätze (ohne illegale Drogen) zur Verfügung. Der evangelische Verein für Innere Mission, Hufeland-Haus, berichtet über ein Bauvorhaben in der Wilhelmshöher Straße 28 in Frankfurt am Main, um in Zukunft den Personenkreis mit Mehrfacherkrankungen besser und adäquat versorgen zu können, circa 24 bis 36 Plätze. Der Ursulahof in Oberursel beabsichtigt ab dem 16.04.2018 die 36 Plätze im Wohnbereich KoComo - drei Wohngruppen mit jeweils zwölf Bewohnern - zu belegen. Der Träger der Drogenhilfe "Jugendberatung und Jugendhilfe e. V." hält verschiedene Angebote für die Zielgruppe bereit: Das "Wohn- und Pflegeheim Franziskushaus" hat 18 (Pflege-)Plätze für Menschen mit fortgeschrittener HIV-Erkrankung und manifester AIDS-Erkrankung. Auch die "Betreute Wohngemeinschaft Eschenbachhaus" wendet sich an Menschen mit schweren Erkrankungen. Die Wohngemeinschaft bietet neben der sozialpädagogischen Betreuung eine enge Anbindung an einen ambulanten Pflegedienst. Das Angebot "Betreutes Wohnen Bahnweg in Frankfurt" hält zehn Wohnungen, je 26 Quadratmeter, bereit, fünf davon sind rollstuhlgerecht ausgeführt, die anderen sind auch für mobilitätseingeschränkte Personen nutzbar. Neben sozialpädagogischer Betreuung kann hier jederzeit ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Die "Tagesstätte Bahnweg in Frankfurt" bietet Tagesstruktur, Betreuung und mehr - Ergotherapie, Bewegungstraining - für 20 Menschen der Zielgruppe. Wie eingangs erwähnt, fallen die Angebote in die Zuständigkeit der Pflegeversicherung und des überörtlichen Sozialhilfeträgers. Deshalb ist es dem Magistrat nicht möglich, genaue Zahlen zu erheben. Der Magistrat steht aber in regem Austausch mit den Beteiligten, um das Angebot genau zu beobachten und gegebenenfalls qualitativ und quantitativ Erweiterungen anzuregen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Februar 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.