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Auf die Frage Nr. 729 antwortete der Magistrat am 31. August 2017, dass er für die Teestube Jona Ersatzräumlichkeiten in

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Inhalt

Frage vom 25.01.2018, F 1020 Auf die Frage Nr. 729 antwortete der Magistrat am 31. August 2017, dass er für die Teestube Jona Ersatzräumlichkeiten in der Moselstraße 47 anbieten konnte. Inzwischen hat die Stadt dieses Angebot zurückgezogen. Nun bietet sie Räumlichkeiten im Gutleut an, die sich nicht für einen Cafébetrieb und höchstens als Zwischenlösung eignen.

Ich frage den Magistrat: Welche für einen Cafébetrieb geeigneten Ersatzräumlichkeiten hat der Magistrat langfristig im Blick, und wann kann die Teestube Jona dorthin umziehen?

Antwort des Magistrats: Der Verein Projektgruppe Bahnhofsviertel ist mit seinem Angebot Teestube Jona seit vielen Jahren in der Liegenschaft Pforzheimer Straße 7 beheimatet. Nach dem Verkauf der Liegenschaft kündigte der neue Eigentümer dem Verein die Räume. Daraufhin trat die Projektgruppe Bahnhofsviertel an die Stadt Frankfurt heran und bat um Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Liegenschaft im weiteren Umfeld der bisherigen Adresse. Auch Makler und private Unterstützer des Vereins wurden um Hilfe gebeten. Freie Räumlichkeiten, die der Stadt Frankfurt gehören, konnten nicht angeboten werden. Ein Ladenlokal, das sich im Eigentum des Allgemeinen Almosenkastens befindet, wurde zunächst als mögliche neue Heimstatt der Teestube ins Auge gefasst. Aufgrund der Gesamtsituation im Bahnhofsviertel und dem dringenden Bedarf eines Aufenthaltsangebotes für Drogenabhängige konnte diese Möglichkeit für die Teestube aber nicht mehr weiter verfolgt werden. Stattdessen wird dem Verein Projektgruppe Bahnhofsviertel die Möglichkeit zur Nutzung von Räumen in der Gutleutstraße 121 angeboten. In den Räumen war zuvor die Kaffeestube der Hoffnungskirchengemeinde untergebracht, die Nutzung unterscheidet sich nur unwesentlich von einem cafeähnlichen Betrieb. Antragstellende Person(en): Stadtv. Astrid Buchheim

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Januar 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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