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Das Bewohnerparken für Anwohner ist in einigen Bereichen der Innenstadt, aber auch in anderen Stadtteilen, zum Beispiel

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Einführung von neuen Bewohnerparkzonen in den Ortsbezirken 10 und 11, um den Parkplatzdruck für Anwohner zu verringern. Zunächst wird die bestehende Bewirtschaftung der 37 Zonen in zwei Stufen umgesetzt, bevor neue Zonen eingerichtet werden können.

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Frage an den Magistrat

Das Bewohnerparken für Anwohner ist in einigen Bereichen der Innenstadt, aber auch in anderen Stadtteilen, zum Beispiel unter anderem Bornheim, teilweise eingeführt. Das führt schon jetzt in benachbarten Stadtteilen - zum Beispiel Riederwald, Seckbach, Eckenheim, Preungesheim - zu erheblichen Problemen bei der Parkplatzsuche für die dortigen Anwohner. Ich frage den Magistrat: Ist im Ortsbezirk 10 - Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim - und Ortsbezirk 11 - Fechenheim, Riederwald und Seckbach - mit der Einrichtung von neuen Zonen für Bewohnerparken zu rechnen beziehungsweise wie ist hier der Stand etwaiger Planungen?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat hat im Bericht B 299 vom 16.08.2019 dargelegt, dass Änderungen beim Bewohnerparken in zwei Stufen umgesetzt werden sollen. In der ersten Stufe ist die Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in den bestehenden 37 Zonen einzuführen. Alle Parkstände werden tagsüber durch die Aufstellung von Parkscheinautomaten und einer entsprechenden Beschilderung monetär bewirtschaftet. Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis dürfen an den bewirtschafteten Parkständen kostenfrei parken. Mit der Umstellung wurde Ende letzten Jahres begonnen. Derzeit sind die Bewohnerparkzonen 17 - Westend Nord II -, 18 - Westend Nord III - und 20 - Nordend West II - bereits auf das monetäre bewirtschaftete Bewohnerparken umgestellt. Die Priorisierung erfolgt aufgrund der NOx-Belastung und dem Parkdruck. Als nächstes wird das Bewohnerparkgebiet 19 - Nordend West I - in den nächsten Wochen entsprechend angepasst. Diese Umstellung der bestehenden 37 Bewohnerparkzonen auf das monetäre bewirtschaftete Bewohnerparken wird die nächsten Jahre in Anspruch nehmen. Erst danach kann, wie im Bericht B 299/2019 angekündigt, in der zweiten Stufe das Bewohnerparken um circa 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, neu eingeführt werden. Dabei handelt es sich um Gebiete, die bisher von den Ortsbeiräten gefordert, aber wegen Mangel an Überwachungskräften vom Magistrat bislang nicht eingerichtet werden konnten. Diese Gebiete der zweiten Stufe müssen gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift zunächst entsprechend untersucht werden. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Erst wenn auch diese zweite Stufe abgearbeitet ist, kann der Magistrat die Einführung des Bewohnerparkens in weiteren Gebieten prüfen. Darunter fallen auch die genannten Stadtteile in den Ortsbeiräten 10 und 11.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. Juni 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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