Realisierung der Planung der Straßenbahnlinie 17 stoppen
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Buchrainplatz — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Begrünungs- und Entsiegelungsoffensive für den Buchrainplatz21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Buslinie 81 bis zur Haltestelle „Mühlberg" verlängern21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Behinderungen der Straßenbahnlinien 15 und 16 durch falsch abgestellte Fahrzeuge in der Offenbacher Landstraße21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Straßenbahnlinie 17 stoppen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die in der Magistratsvorlage M 173 vom 17.08.2012 vorgelegte Bau- und Finanzierungsvorlage zur Straßenbahn Stresemannallee zurückzunehmen und damit den Haushalt 2013 nachhaltig zu konsolidieren. - Die zeitaufwändige Bearbeitung der Genehmigungsverfahren nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) nicht weiter zu verfolgen. Begründung: Damit folgt die Stadt Frankfurt dem Genehmigungs-Erlass des hessischen Innenministers Rhein zum Haushalt 2012, in dem er fordert: "Auch die Investitionsmaßnahmen sind für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2013 auf das unabdingbare Maß zu beschränken. Lediglich wünschenswerte Maßnahmen sind zu unterlassen."
- Bei dieser geplanten "wünschenswerten" Maßnahme sollen 19 Mio. €, davon 9,44 Mio. € von der Stadt Frankfurt und 9,56 Mio. € von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) ausgegeben werden. Das Revisionsamt warnt, dass es aufgrund der Unwägbarkeiten bei den im Untergrund vorhandenen Versorgungstrassen und von den bisherigen Untersuchungsergebnissen abweichenden Bodenverunreinigungen zu Mehrkosten kommen könnte." (14.32 Er, V 2012/0066, vom 20.07.2012)
- Die investiven Maßnahmen führen zu einer Erhöhung der Verschuldung, ohne dass mit einer Verbesserung der Verkehrslenkung und mit höheren Einnahmen aus dem Fahrgeldaufkommen gerechnet werden kann.
- Im Planfeststellungsverfahren wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse nicht aufgeführt und damit den betroffenen Bürgern und Fahrgästen vorenthalten. Dieses Verfahren ist somit unvollständig und deshalb ungenügend.
- Bei allen bisherigen Aussagen des Verkehrsdezernenten Majer und der VGF-Verantwortlichen wurden die zu erwartenden zeitlichen Verzögerungen nicht benannt bzw. verschwiegen. Eine Evaluierung hat die daraus entstehenden volkswirtschaftlichen Nachteile nicht berücksichtigt. Zum Beispiel bedeuten entstehende mehrminütige Verzögerungen für ca. 250 Fahrgäste pro Umlauf volkswirtschaftliche Nachteile für mehr als 5000 Personen pro Tag.
- Eine mindestens zweijährige Bauzeit mit entsprechend untragbaren Verkehrsverhältnissen und volkswirtschaftlichen Verlusten für die Verkehrsteilnehmer aller davon betroffenen Verkehrssysteme wird vermieden (siehe als negatives Beispiel die abgebrochene Baustelle Buchrainplatz in Oberrad).
- Die geplante Fällung von für unser Stadtklima so wichtigen 27 Bäumen kann damit verhindert werden.
Inhalt
Etatantrag vom 14.02.2013, E 91
Betreff: Realisierung der Planung der Straßenbahnlinie 17 stoppen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die in der Magistratsvorlage M 173 vom 17.08.2012 vorgelegte Bau- und Finanzierungsvorlage zur Straßenbahn Stresemannallee zurückzunehmen und damit den Haushalt 2013 nachhaltig zu konsolidieren. - Die zeitaufwändige Bearbeitung der Genehmigungsverfahren nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) nicht weiter zu verfolgen.
Begründung: Damit folgt die Stadt Frankfurt dem Genehmigungs-Erlass des hessischen Innenministers Rhein zum Haushalt 2012, in dem er fordert: "Auch die Investitionsmaßnahmen sind für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2013 auf das unabdingbare Maß zu beschränken. Lediglich wünschenswerte Maßnahmen sind zu unterlassen."
- Bei dieser geplanten "wünschenswerten" Maßnahme sollen 19 Mio. €, davon 9,44 Mio. € von der Stadt Frankfurt und 9,56 Mio. € von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) ausgegeben werden. Das Revisionsamt warnt, dass es aufgrund der Unwägbarkeiten bei den im Untergrund vorhandenen Versorgungstrassen und von den bisherigen Untersuchungsergebnissen abweichenden Bodenverunreinigungen zu Mehrkosten kommen könnte." (14.32 Er, V 2012/0066, vom 20.07.2012)
- Die investiven Maßnahmen führen zu einer Erhöhung der Verschuldung, ohne dass mit einer Verbesserung der Verkehrslenkung und mit höheren Einnahmen aus dem Fahrgeldaufkommen gerechnet werden kann.
- Im Planfeststellungsverfahren wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse nicht aufgeführt und damit den betroffenen Bürgern und Fahrgästen vorenthalten. Dieses Verfahren ist somit unvollständig und deshalb ungenügend.
- Bei allen bisherigen Aussagen des Verkehrsdezernenten Majer und der VGF-Verantwortlichen wurden die zu erwartenden zeitlichen Verzögerungen nicht benannt bzw. verschwiegen. Eine Evaluierung hat die daraus entstehenden volkswirtschaftlichen Nachteile nicht berücksichtigt. Zum Beispiel bedeuten entstehende mehrminütige Verzögerungen für ca. 250 Fahrgäste pro Umlauf volkswirtschaftliche Nachteile für mehr als 5000 Personen pro Tag.
- Eine mindestens zweijährige Bauzeit mit entsprechend untragbaren Verkehrsverhältnissen und volkswirtschaftlichen Verlusten für die Verkehrsteilnehmer aller davon betroffenen Verkehrssysteme wird vermieden (siehe als negatives Beispiel die abgebrochene Baustelle Buchrainplatz in Oberrad).
- Die geplante Fällung von für unser Stadtklima so wichtigen 27 Bäumen kann damit verhindert werden.Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 18.02.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Februar 2013 brachte FREIE_WÄHLER diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD (= Annahme im Rahmen E 34) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, FAG, FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)