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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Altersdiskriminierung beenden - Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte endlich erhöhen!

Vorlagentyp: EBFF
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Seniorenbeirates von jährlich 118 € auf monatlich 205 € zu erhöhen, um Altersdiskriminierung zu beenden und die Gleichbehandlung mit Kinderbeauftragten zu gewährleisten. Dies wird als notwendig erachtet, da die derzeitige Entschädigung nicht einmal die Fahrtkosten deckt.

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Thema Senioren verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die in der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen geregelte Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Seniorenbeirates in Höhe von derzeit jährlich 118,00 € wird auf monatlich 205,00 € erhöht und entspricht damit in ihrer Höhe der gewährten Aufwandsentschädigung für Kinderbeauftragte.

Für die/den Vorsitzende/Vorsitzenden des Seniorenbeirates erhöht sich dieser Betrag um monatlich 176,00 €, analog der Regelung für Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen.

Begründung

Die zuletzt mit der M 224/2016 beschlossene Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für Kinderbeauftragte in Höhe von monatlich 205 € soll zukünftig aus Gründen der Gerechtigkeit auch für Mitglieder des Seniorenbeirates Anwendung finden. Durch die derzeit geltende Regelung werden letztere diskriminiert, was nicht hinnehmbar ist, zumal der Aufwand für beide Tätigkeiten in etwa vergleichbar ist. Die derzeit gewährte Aufwandentschädigung in Höhe von 118 € jährlich deckt im Regelfall nicht einmal die im Rahmen der Ausübung ihres Ehrenamtes anfallenden Fahrtkosten der Mitglieder des Seniorenbeirates. Die erhöhte Aufwandsentschädigung für die / den Vorsitzende/n des Gremiums orientiert sich an der Regelung für Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen und berücksichtigt den erhöhten Zeit- und Repräsentationsaufwand, der mit diesem Ehrenamt verbunden ist. Die Finanzierung dieser Maßnahme wird durch eine veränderte Priorisierung und die Verlagerung von Haushaltsmitteln im Produkthaushalt 2024/2025 sichergestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Juni 2024 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2024 1.426 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 89
Abgelehnt
Die Vorlage E 463 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)

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