Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften
Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine Erhöhung der Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken für den Wohnungsbau auf 100 Millionen Euro vor. Dies soll der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt dienen. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Antrag jedoch abgelehnt.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Ausgaben im Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung werden zugunsten des Erwerbs von Grundstücken, die für den Wohnungsbau geeignet sind, auf 100 Millionen Euro erhöht. Die erworbenen Grundstücke werden im Erbbaurecht für einen verminderten Erbbauzins an die stadteigene ABG Holding oder an gemeinwohlorientierte Wohnprojektgruppen vergeben mit der Auflage, dass diese auf den Grundstücken geförderten Wohnraum bauen. Mindestens 50 Prozent der Wohnungen werden im ersten Förderweg erstellt. Die Mietpreisbindungen bestehen unbefristet.
- Im Doppelhaushalt 2024/2025 werden jährlich 10 Millionen Euro für den "Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten" (Projekt 5.007173) eingestellt, um eine soziale Liegenschaftspolitik voranzubringen. Für die über den Liegenschaftsfond erworbenen Grundstücke werden ausschließlich Erbbaurechte vergeben, die Grundstücke verbleiben im Besitz der Stadt. Gegebenenfalls werden vergünstigte Erbbauzinssätze vereinbart, um sozialverträgliche Miethöhen zu ermöglichen.
Begründung
In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum. Dem wirkt der Magistrat mit einer aktiven Liegenschaftspolitik entgegen. Die Stadt lässt oft Chancen ungenutzt verstreichen, um Grundstücke zu erwerben und dort bestehende Mietpreise zu erhalten oder sozialen Wohnungsbau zu bezahlbaren Mietpreisen zu schaffen. Die Linke im Römer begrüßt es, dass die Haushaltsmittel im Projekt 5.005485 2023 auf 42,104 Millionen erhöht wurden. Allerdings reduziert sich dieser Betrag 2024 wieder auf 36,609 Millionen Euro. Für 2025 werden 44.927 Millionen Euro eingestellt. Da der Mangel an bezahlbarem Wohnraum weiterhin eines der drängendsten Probleme in Frankfurt bleibt, muss dieser Posten jedoch weiter aufgestockt werden. Die Mittel müssen außerdem beherzter für den Ankauf von bestehenden Wohnungen und Baugrundstücken eingesetzt werden. Einmal erworbene Grundstücke sollen nicht wieder veräußert werden. Die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten ist eine Zielsetzung der Stadtregierung. Schon seit Jahren werden allerdings Wohnprojekte verschleppt, zum Beispiel am Campus in Bockenheim. Insbesondere fehlt es an Grundstücken und verbindlichen Zusagen seitens der Stadt Frankfurt. Im Haushaltsentwurf 2024/2025 sind für den "Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten" für 2024 allerdings nur 1,4 Millionen Euro eingestellt. Für 2025 sind sogar nur 0 Euro eingestellt. Das muss entsprechend der Förderziele von Wohnprojektgruppen geändert werden. Die Finanzierung von Betreuung und Ausstattung gemeinschaftlicher Wohnprojekte mit Grundstücken muss gesichert sein. Vor allem die Durchführung der Konzeptverfahren zur Vergabe der Grundstücke nach sozialen Kriterien muss besser aufgestellt werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Durch die Bereitstellung von geeigneten Flächen und der zu deren Erwerb durch die Stadt erforderlichen Mittel entsteht eine Planungssicherheit für Wohnprojekte abseits der engen Zeitpläne von Investor*innen. Die selbstverwalteten Gruppen setzen sich für langfristig abgesicherten bezahlbaren Wohnraum ein und stärken die Quartiere, indem sie Räume als Treffpunkte zur Verfügung stellen. Auch für andere selbstverwaltete Projekte kann ein gut ausgestatteter Liegenschaftsfond städtische Flächen im Erbbaurecht zur Verfügung stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.07.2024 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften
Ausgaben 2025: 6 Mio € · im Antragsjahr 2024 6 Mio € — preisbereinigt +1 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)