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Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen Mehr Steuerfahnder*innen einsetzen - Gewerbesteuereinnahmen erhöhen

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant, ihre Gewerbesteuereinnahmen durch die Schaffung zusätzlicher Stellen zur Betriebsprüfung zu steigern. Dies soll durch die aktive Teilnahme kommunaler Betriebsprüfer*innen am Steuerermittlungsverfahren geschehen, um Fehler im Verfahren vorzubeugen und die Steuerpflicht der Unternehmen zu sichern.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt am Main steigert ihre Gewerbesteuereinnahmen durch die Schaffung von weiteren Stellen zur Betriebsprüfung. Hierfür nimmt sie ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte im Steuerermittlungsverfahren (§ 21 Abs. 3 FVG) zur Gewerbesteuer wahr. Die Aufgabe der kommunalen Betriebsprüfung besteht in der Begleitung, Unterstützung und Intensivierung der Betriebsprüfung durch das Finanzamt mit der Zielsetzung, Fehlern im Verfahren vorzubeugen, das Verfahren zu beschleunigen und die Gewerbesteuerpflicht der Unternehmen durchzusetzen.

Begründung

Die Gewerbesteuereinnahmen können durch den Einsatz von kommunalen Betriebsprüfer*innen zusätzlich gesteigert werden. Andere Kommunen haben mit dem Einsatz von kommunalen Betriebsprüfer*innen schon gute Erfahrungen gemacht. Die Teilnahme von kommunalen Betriebsprüfer*innen stellt auch keinen Eingriff in das Steuergeheimnis nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO dar. Das Finanzgericht Düsseldorf stellte in einem Urteil vom 19. Januar 2018 (1 K 2190/17 AO) fest: "§ 21 Abs. 3 FVG gewährt den Gemeinden das Recht auf Teilnahme an Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden für den Bereich der Realsteuern. Aus diesem Recht folgt die Pflicht der Steuerpflichtigen, die Anwesenheit der Gemeindebediensteten zu dulden und diesen Zutritt zu ihren Geschäftsräumen zu gewähren, ohne dass es hierfür einer zusätzlichen gesonderten Ermächtigungsgrundlage bedarf. Es liegt kein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) im Rahmen staatlicher Eingriffsverwaltung vor."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2026 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen

Ausgaben 2025: 378 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage E 382 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

Mitdiskutieren

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