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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.12 Städtische Bühnen

Vorlagentyp: EBFF
1 SitzungAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Vorlage eines schlüssigen Finanzierungskonzepts für den Neubau der Städtischen Bühnen in Frankfurt, da die bisherigen Planungen auf ein Investitionsvolumen von etwa 1,3 Milliarden EUR hindeuten. Zudem sollen Gespräche mit der Hessischen Landesregierung zur schrittweisen Überführung der Städtischen Bühnen in ein Staatstheater aufgenommen werden, um die Zukunft der Sparten Oper und Schauspiel zu sichern.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Unabhängig von der noch nicht beantworteten Standortfrage wird der Magistrat dazu aufgefordert, endlich ein schlüssiges Finanzierungskonzept für den geplanten Neubau der Städtischen Bühnen vorzulegen, für welchen nach letzten Berechnungen ein Investitionsvolumen in Höhe von etwa 1,3 Milliarden EUR aufgewendet werden muss.
  2. ) In diesem Rahmen wird der Magistrat weiterhin damit beauftragt, unverzüglich Gespräche mit der Hessischen Landesregierung aufzunehmen, die es zum Ziel haben, die Städtischen Bühnen Frankfurt schrittweise in ein Staatstheater zu überführen und die Zukunft der Sparten Oper und Schauspiel in Frankfurt dauerhaft zu sichern. Über die Gesprächsergebnisse sind die Stadtverordneten zeitnah und regelmäßig zu informieren.
  3. ) Zudem wird der Magistrat aufgefordert, den Stadtverordneten darzulegen, welche Gespräche er bereits mit potentiellen privaten und institutionellen Förderern eines Neubaus der städtischen Bühnen geführt hat und welche Ergebnisse daraus vorliegen bzw., welche Gespräche diesbezüglich möglicherweise noch geplant sind.
  4. ) Das schlüssige Finanzierungskonzept für den Neubau der Städtischen Bühnen ist den Stadtverordneten vom Magistrat allerspätestens zusammen mit der finalen Entscheidung über die Standortfrage zur Abstimmung vorzulegen.

Begründung

Mit Beschluss § 5164 hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 30. Januar 2020 beschlossen, eine Sanierung der bestehenden Doppelanlage der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz nicht weiterzuverfolgen und den Magistrat dazu aufgefordert, einen Vorschlag für die weitere Vorgehensweise für einen Neubau von Schauspiel und Oper zu erarbeiten. Nachdem diese Neubaumaßnahme zunächst - je nach Variante - mit Kosten in Höhe von 809,3 Mio. EUR bzw. 859,1 Mio. EUR veranschlagt wurde, sollen sich die hierfür erforderlichen Investitionen mittlerweile auf eine Höhe von etwa 1,3 Milliarden EUR belaufen. Bis heute ist völlig unklar, wie die Stadt Frankfurt die sich hieraus für den städtischen Haushalt ergebenden Belastungen zu schultern gedenkt. Eine Antwort darauf in Form eines schlüssigen Finanzierungskonzepts bleibt der Magistrat den Stadtverordneten und auch der Öffentlichkeit bis heute schuldig. Doch nicht nur im Hinblick auf das anstehende Erfordernis eines Neubaus, der die marode Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz ersetzen soll, sondern auch hinsichtlich der Sicherstellung des laufenden und zukünftigen Spielbetriebs steht die Stadt Frankfurt vor Aufgaben, die sie aufgrund der aktuellen Haushaltslage unmöglich alleine zu lösen in der Lage ist. Bezüglich des laufenden Spielbetriebs ist angesichts des im Haushaltsentwurf 2023 bezifferten Konsolidierungserfordernisses von -6,991 Millionen Euro (2023) sowie jeweils weiteren -7,425 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2026 fraglich, wie und in welcher Qualität dieser weiter aufrechterhalten werden soll - insbesondere unter Berücksichtigung der noch nicht eingepreisten Tarifabschlüsse sowie einer absehbar weiterhin auf hohem Niveau verharrenden Inflation. Der Magistrat ist daher aufgefordert, nicht nur seiner Obliegenheit nachzukommen und endlich die Frage nach der Finanzierung des Neubauprojekts zu beantworten, sondern auch Gespräche mit dem Land Hessen über eine schrittweise Überführung der Städtischen Bühnen in ein Staatstheater aufzunehmen, um die Zukunft der Sparten Oper und Schauspiel in Frankfurt dauerhaft zu sichern. Als aktuelles Vorbild hierfür kann das Theater Regensburg dienen. Das größte kommunale Mehrspartenhaus in Bayern, mit eigenen Ensembles für Musiktheater, Schauspiel, Tanz und Junges Theater sowie mit eigenem Philharmonischen Orchester und Opernchor, wird in einem mehrjährigen Prozess - der bereits in diesem Jahr beginnt - schrittweise in ein Staatstheater überführt. Während die Stadt Regensburg weiterhin die Trägerin des Theaters bleibt, wird der Spielbetrieb am Ende dieses Prozesses zu gleichen Teilen vom Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg finanziert. Die schrittweise Überführung der Städtischen Bühnen in ein Staatstheater würde nicht nur den Haushalt der Stadt Frankfurt erheblich entlasten, sondern wäre zudem - neben einer großen Bestätigung für deren künstlerische Arbeit und Ausrichtung - ein wichtiger Impuls für das zukünftige Wirken und Renommee von Schauspiel und Oper gleichermaßen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2023 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 19 · 13.07.2023
TO I, TOP 77
Abgelehnt
Die Vorlage E 374 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION n1

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