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Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Kofinanzierungspool erhöhen - Komplementärfinanzierung verbessern

Vorlagentyp: EGRÜNESPDVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

In diesem Budgetantrag wird die Erhöhung des Kofinanzierungspools um 200.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 vorgeschlagen, um städtische Projektfinanzierungen zu verbessern. Dies ist erforderlich, da die bisherigen Mittel nahezu ausgeschöpft sind und eine bessere Projektförderung ermöglicht werden soll.

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushaltsplan 2026 werden in der Produktgruppe 98.05 "Sonstige Projektförderung Verschiedene - Komplementärmittel" zusätzlich einmalig 200.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt, sodass im Ko-finanzierungspool 250.000 Euro insgesamt zur Verfügung stehen. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Der Ko-finanzierungspool, der mit der E 251 zum Doppelhaushalt 2024/2025 bereits zuvor erhöht wurde, dient einer möglichen Komplementärfinanzierung von Projekten, für die eine Zuschussgewährung durch Dritte - insbesondere bei Landes-, Bundes- und EU-Programmen, nur erfolgen kann, wenn eine anteilige Eigenfinanzierung nachgewiesen wird. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Komplementärmittel für Projekte städtischer oder aus städtischen Mitteln geförderter Vereine, Gesellschaften u.a. weitestgehend ausgeschöpft. Es wurden - unter Vorbehalt zusätzlicher, in nachfolgenden Haushaltsjahren verfügbarer Mittel - bereits Zusagen über die Höhe der aktuell bis Ende 2025 bereitstehenden Mittel hinaus getroffen.

Der Ko-finanzierungspool hat sich damit als ein wichtiges Instrument erwiesen, um eine sinnvolle Projektförderung für Vereine, Institutionen und Träger zu ermöglichen und dadurch förderwürdige Projekte umzusetzen.

Durch die zusätzliche Unterstützung von weiteren staatlichen Komplementärmitteln z.B. der EU können so in Frankfurt weitergehende Mittel für wichtige Projekte in allen Bereichen von Wirtschaft, Soziales bis Frauen und Umwelt akquiriert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

98.05 Zentrale Finanzleistungen

Ausgaben 2025: 11 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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