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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle!

Vorlagentyp: EFRANKFURTER
2 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es soll ein Vordach für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs errichtet werden, das dem bestehenden Denkmalschutz angemessen berücksichtigt. Ferner soll das Vordach möglichst kostengünstig aus ökologischem und wetterfestem Material (z. B. Holzbauweise) erstellt werden. Begründung: Bereits seit Jahren setzt sich der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim/Ostend) vergeblich für die Errichtung eines Vordachs für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhof ein, denn bei vielen Trauerfeiern ist die Trauergemeinde den Unbillen des Wetters ausgesetzt. Die Ablehnung des berechtigten Unterfangens wird mit abwehrenden Negativ-Argumenten wie: "Bei der Überprüfung wurde hier festgestellt, dass eine Überdachung im direkten Eingangsbereich gestalterisch nicht an die denkmalgeschützte Trauerhalle angepasst werden kann", begründet. Oder mit "rückläufigen Bestattungszahlen" sowie "sehr hohen Kosten" dienen der Verwaltung als Argumente. Verhinderungsrhetorisch wurden auch Kosten für einen "Neubau seitlich der Trauerhalle" mit einer "Kostenschätzung von rund 96.000 €" angeführt. Doch es gibt auch sicherlich kostengünstigere Alternativen. Eine Alternative wäre ein Vordach aus ökologischem und wetterfestem Material (Holzbauweise) beziehungsweise Ähnlichem. Kurzum: Kreativität ist gefragt!

Inhalt

Etatantrag vom 26.03.2017, E 270

Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es soll ein Vordach für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs errichtet werden, das dem bestehenden Denkmalschutz angemessen berücksichtigt. Ferner soll das Vordach möglichst kostengünstig aus ökologischem und wetterfestem Material (z. B. Holzbauweise) erstellt werden.

Begründung: Bereits seit Jahren setzt sich der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim/Ostend) vergeblich für die Errichtung eines Vordachs für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhof ein, denn bei vielen Trauerfeiern ist die Trauergemeinde den Unbillen des Wetters ausgesetzt. Die Ablehnung des berechtigten Unterfangens wird mit abwehrenden Negativ-Argumenten wie: "Bei der Überprüfung wurde hier festgestellt, dass eine Überdachung im direkten Eingangsbereich gestalterisch nicht an die denkmalgeschützte Trauerhalle angepasst werden kann", begründet. Oder mit "rückläufigen Bestattungszahlen" sowie "sehr hohen Kosten" dienen der Verwaltung als Argumente. Verhinderungsrhetorisch wurden auch Kosten für einen "Neubau seitlich der Trauerhalle" mit einer "Kostenschätzung von rund 96.000 €" angeführt. Doch es gibt auch sicherlich kostengünstigere Alternativen. Eine Alternative wäre ein Vordach aus ökologischem und wetterfestem Material (Holzbauweise) beziehungsweise Ähnlichem. Kurzum: Kreativität ist gefragt!Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 02.05.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. März 2017 brachte FRANKFURTER diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.05.2017 im Ausschusses für Umwelt und Sport abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 12 · 16.05.2017
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage E 270 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUFDPBFF
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 11 · 18.05.2017
TO I, TOP 33
Abgelehnt
Die Vorlage E 270 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFRAKTIONLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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