Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften
Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine Erhöhung der Ausgaben für den Grunderwerb auf 35 Millionen Euro vor, um bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu schaffen. Dies ist notwendig, da die Stadt mit einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum konfrontiert ist. Die erwartete Wirkung ist eine Verbesserung der Wohnsituation durch den Erwerb geeigneter Grundstücke für den Wohnungsbau.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Ausgaben im Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung werden zugunsten des Erwerbs von Grundstücken, die für den Wohnungsbau geeignet sind, auf 35 Millionen Euro erhöht. Die erworbenen Grundstücke werden im Erbbaurecht für einen verminderten Erbbauzins an die stadteigene ABG Holding oder an nicht renditeorientierte Wohnprojektgruppen vergeben mit der Auflage, dass diese auf den Grundstücken geförderten Wohnraum bauen. Mindestens 50 Prozent der Wohnungen werden im ersten Förderweg erstellt. Die Mietpreisbindungen bestehen unbefristet.
- Im Haushalt 2022 werden jährlich 10 Millionen Euro für den "Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten" (Projekt 5.007173) eingestellt, um eine soziale Liegenschaftspolitik voranzubringen. Für die über den Liegenschaftsfonds erworbenen Grundstücke werden ausschließlich Erbbaurechte vergeben, die Grundstücke verbleiben im Besitz der Stadt. Gegebenenfalls werden vergünstigte Erbbauzinssätze vereinbart, um sozialverträgliche Miethöhen zu ermöglichen.
Begründung
In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum. Dem wirkt der Magistrat mit einer aktiven Liegenschaftspolitik entgegen. Die Stadt lässt oft Chancen ungenutzt verstreichen, um Grundstücke zu erwerben und dort bestehende Mietpreise zu erhalten oder sozialen Wohnungsbau zu bezahlbaren Mietpreisen zu schaffen. DIE LINKE. im Römer bedauert, dass die Haushaltsmittel im Projekt 5.005485 von 25,2 Millionen Euro auf dem Vorjahresniveau bleiben und keine Erhöhung geplant ist. Da der Mangel an bezahlbarem Wohnraum weiterhin eins der drängendsten Probleme in Frankfurt bleibt, muss dieser Posten weiter aufgestockt werden. Die Mittel müssen außerdem beherzter für den Ankauf von bestehenden Wohnungen und Baugrundstücken eingesetzt werden. Einmal erworbene Grundstücke sollen nicht wieder veräußert werden. Die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten ist eine Zielsetzung der Stadtregierung. Schon seit Jahren werden allerdings Wohnprojekte verschleppt, zum Beispiel am Campus in Bockenheim. Insbesondere fehlt es an Grundstücken und verbindlichen Zusagen seitens der Stadt Frankfurt. Im Haushaltsentwurf 2022 sind für den "Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten" allerdings nur Restgelder aus der vorangegangenen Veräußerung von Grundstücken eingestellt. Für das Jahr 2022 sind in der Planung keine eigenen Finanzmittel für dieses Projekt eingestellt. Das muss entsprechend der Förderziele von Wohnprojektgruppen geändert werden. Die Finanzierung von Betreuung und Ausstattung gemeinschaftlicher Wohnprojekte mit Grundstücken muss gesichert sein. Vor allem die Durchführung der Konzeptverfahren zur Vergabe der Grundstücke nach sozialen Kriterien muss besser aufgestellt werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Durch die Bereitstellung von geeigneten Flächen und der zu deren Erwerb durch die Stadt erforderlichen Mittel entsteht eine Planungssicherheit für Wohnprojekte abseits der engen Zeitpläne von Investor*innen. Die selbstverwalteten Gruppen setzen sich für langfristig abgesicherten bezahlbaren Wohnraum ein und stärken die Quartiere, indem sie Räume als Treffpunkte zur Verfügung stellen. Auch für andere selbstverwaltete Projekte kann ein gut ausgestatteter Liegenschaftsfonds städtische Flächen im Erbbaurecht zur Verfügung stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. März 2022 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)