Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle!
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es soll ein Vordach für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs errichtet werden, das den bestehenden Denkmalschutz angemessen berücksichtigt. Ferner soll das Vordach möglichst kostengünstig aus ökologischem und wetterfestem Material (z. B. Holzbauweise) erstellt werden. Begründung: Bereits seit Jahren setzt sich der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim/Ostend) vergeblich für die Errichtung eines Vordachs für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs ein, denn bei vielen Trauerfeiern ist die Trauergemeinde den Unbillen des Wetters ausgesetzt. Die Ablehnung des berechtigten Unterfangens wird mit abwehrenden Negativ-Argumenten wie "Bei der Überprüfung wurde hier festgestellt, dass eine Überdachung im direkten Eingangsbereich gestalterisch nicht an die denkmalgeschützte Trauerhalle angepasst werden kann" begründet. Oder "rückläufige Bestattungszahlen" sowie "sehr hohe Kosten" dienen der Verwaltung als Argumente.
Inhalt
Etatantrag vom 27.01.2018, E 256
Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es soll ein Vordach für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs errichtet werden, das den bestehenden Denkmalschutz angemessen berücksichtigt. Ferner soll das Vordach möglichst kostengünstig aus ökologischem und wetterfestem Material (z. B. Holzbauweise) erstellt werden.
Begründung: Bereits seit Jahren setzt sich der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim/Ostend) vergeblich für die Errichtung eines Vordachs für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs ein, denn bei vielen Trauerfeiern ist die Trauergemeinde den Unbillen des Wetters ausgesetzt. Die Ablehnung des berechtigten Unterfangens wird mit abwehrenden Negativ-Argumenten wie "Bei der Überprüfung wurde hier festgestellt, dass eine Überdachung im direkten Eingangsbereich gestalterisch nicht an die denkmalgeschützte Trauerhalle angepasst werden kann" begründet. Oder "rückläufige Bestattungszahlen" sowie "sehr hohe Kosten" dienen der Verwaltung als Argumente.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 19.03.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Januar 2018 brachte FRANKFURTER diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.04.2018 im Ausschusses für Umwelt und Sport abgelehnt.
22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städt. Pietät
Ausgaben 2025: 31 Mio € · im Antragsjahr 2018 25 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)