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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle!

Vorlagentyp: EFRANKFURTER
2 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es soll ein Vordach für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs errichtet werden, das dem bestehenden Denkmalschutz angemessen berücksichtigt. Ferner soll das Vordach möglichst kostengünstig aus ökologischem und wetterfestem Material (z. B. Holzbauweise) erstellt werden. Begründung: Bereits seit Jahren setzt sich der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim/Ostend) vergeblich für die Errichtung eines Vordachs für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhof ein, denn bei vielen Trauerfeiern ist die Trauergemeinde den Unbillen des Wetters ausgesetzt. Die Ablehnung des berechtigten Unterfangens wird mit abwehrenden Negativ-Argumenten wie: "Bei der Überprüfung wurde hier festgestellt, dass eine Überdachung im direkten Eingangsbereich gestalterisch nicht an die denkmalgeschützte Trauerhalle angepasst werden kann", begründet. Oder mit "rückläufigen Bestattungszahlen" sowie "sehr hohen Kosten" dienen der Verwaltung als Argumente. Verhinderungsrhetorisch wurden auch Kosten für einen "Neubau seitlich der Trauerhalle" mit einer "Kostenschätzung von rund 96.000 €" angeführt. Doch es gibt auch sicherlich kostengünstigere Alternativen. Eine Alternative wäre ein Vordach aus ökologischem und wetterfestem Material (Holzbauweise) beziehungsweise Ähnlichem. Kurzum: Kreativität ist gefragt!

Inhalt

Etatantrag vom 03.01.2019, E 224

Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es soll ein Vordach für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs errichtet werden, das dem bestehenden Denkmalschutz angemessen berücksichtigt. Ferner soll das Vordach möglichst kostengünstig aus ökologischem und wetterfestem Material (z. B. Holzbauweise) erstellt werden.

Begründung: Bereits seit Jahren setzt sich der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim/Ostend) vergeblich für die Errichtung eines Vordachs für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhof ein, denn bei vielen Trauerfeiern ist die Trauergemeinde den Unbillen des Wetters ausgesetzt. Die Ablehnung des berechtigten Unterfangens wird mit abwehrenden Negativ-Argumenten wie: "Bei der Überprüfung wurde hier festgestellt, dass eine Überdachung im direkten Eingangsbereich gestalterisch nicht an die denkmalgeschützte Trauerhalle angepasst werden kann", begründet. Oder mit "rückläufigen Bestattungszahlen" sowie "sehr hohen Kosten" dienen der Verwaltung als Argumente. Verhinderungsrhetorisch wurden auch Kosten für einen "Neubau seitlich der Trauerhalle" mit einer "Kostenschätzung von rund 96.000 €" angeführt. Doch es gibt auch sicherlich kostengünstigere Alternativen. Eine Alternative wäre ein Vordach aus ökologischem und wetterfestem Material (Holzbauweise) beziehungsweise Ähnlichem. Kurzum: Kreativität ist gefragt!Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 28.01.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Januar 2019 brachte FRANKFURTER diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.02.2019 im Ausschusses für Umwelt und Sport abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städt. Pietät

Ausgaben 2025: 31 Mio € · im Antragsjahr 2019 25 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 29 · 12.02.2019
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage E 224 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 28 · 14.02.2019
TO I, TOP 33
Abgelehnt
Die Vorlage E 224 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFRAKTIONFDPFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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