Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Keine…
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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Keine städtischen Mittel für segregative Projekte und Initiativen von IZF und SoFa
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Keine städtischen Mittel für segregative Projekte und Initiativen von IZF und SoFa Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Projekten und Initiativen des Internationalen Familienzentrums (IZF) sowie der Sozialräumlichen Familienbildung (SoFa) mit segregativer, also integrationsfeindlicher bzw. integrationshemmender Ausrichtung, die in den Etatentwurf 2018 eingestellte finanzielle Unterstützung zu streichen und auch in zukünftigen Haushaltsjahren grundsätzlich nicht mehr zu gewähren. Insbesondere betrifft dies das Projekt "Ummi im Zentrum", wo Treffen nur für Frauen in Frankfurter Problemmoscheen, wie z.B. der Bilal Moschee Griesheim, organisiert werden. Weiterhin wird im Rahmen des "Projektes Ummi" zum "gemütlichen Frauenfrühstück" in die Bilal Moschee eingeladen. Dies geschieht im Namen des IZF, der Bilal-Moschee sowie der "Sozialräumlichen Familienbildung (SoFa), kooperierende Sozialrathäuser sind das SRH Bockenheim und das SRH Gallus. Die im Rahmen der Sozialräumlichen Familienförderung hierfür ggf. im Haushaltsentwurf 2018 zur Verfügung gestellten Mittel sind ebenfalls zu streichen und auch in zukünftigen Haushaltsjahren grundsätzlich nicht mehr zu gewähren. Begründung: Projekte und Initiativen, welche die von fundamentalistischen Muslimen propagierte und ausgelebte Geschlechtertrennung nicht nur befördern, sondern sich dieser auch selbst unterwerfen, laufen dem Gedanken der Integration sowie der grundgesetzlich verankerten Gleichberechtigung von Mann und Frau diametral zuwider. Eine finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt solch integrationsfeindlicher und integrationshemmender Projekte und Initiativen ist daher umgehend einzustellen. Zugleich wird damit verhindert, dass weiterhin falsche gesellschaftliche Signale gegeben werden. Nicht die Stadtgesellschaft muss sich in die Moscheen begeben, sondern die Menschen müssen sich in die Stadtgesellschaft bewegen. Es spricht nichts dagegen, Projekte für diesen Personenkreis auf neutralem Boden und vor allem nicht unter religiösen Prämissen zu gestalten. Auch wird so den Besuchern der Problemmoscheen nicht suggeriert, dass das Verhältnis dieser Gemeinden zur Mehrheitsgesellschaft ungetrübt sei. Zumal solche "gemeinsamen" Projekte von den problematischen Moscheegemeinden allzu gerne und oft mit einer Alibifunktion belegt werden, um von ihrem Beobachtungsstatus oder ihrer im Kern fundamentalistischen Ausrichtung abzulenken.
Inhalt
Etatantrag vom 15.03.2018, E 224
Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Keine städtischen Mittel für segregative Projekte und Initiativen von IZF und SoFa Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Projekten und Initiativen des Internationalen Familienzentrums (IZF) sowie der Sozialräumlichen Familienbildung (SoFa) mit segregativer, also integrationsfeindlicher bzw. integrationshemmender Ausrichtung, die in den Etatentwurf 2018 eingestellte finanzielle Unterstützung zu streichen und auch in zukünftigen Haushaltsjahren grundsätzlich nicht mehr zu gewähren. Insbesondere betrifft dies das Projekt "Ummi im Zentrum", wo Treffen nur für Frauen in Frankfurter Problemmoscheen, wie z.B. der Bilal Moschee Griesheim, organisiert werden. Weiterhin wird im Rahmen des "Projektes Ummi" zum "gemütlichen Frauenfrühstück" in die Bilal Moschee eingeladen. Dies geschieht im Namen des IZF, der Bilal-Moschee sowie der "Sozialräumlichen Familienbildung (SoFa), kooperierende Sozialrathäuser sind das SRH Bockenheim und das SRH Gallus. Die im Rahmen der Sozialräumlichen Familienförderung hierfür ggf. im Haushaltsentwurf 2018 zur Verfügung gestellten Mittel sind ebenfalls zu streichen und auch in zukünftigen Haushaltsjahren grundsätzlich nicht mehr zu gewähren.
Begründung: Projekte und Initiativen, welche die von fundamentalistischen Muslimen propagierte und ausgelebte Geschlechtertrennung nicht nur befördern, sondern sich dieser auch selbst unterwerfen, laufen dem Gedanken der Integration sowie der grundgesetzlich verankerten Gleichberechtigung von Mann und Frau diametral zuwider. Eine finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt solch integrationsfeindlicher und integrationshemmender Projekte und Initiativen ist daher umgehend einzustellen. Zugleich wird damit verhindert, dass weiterhin falsche gesellschaftliche Signale gegeben werden. Nicht die Stadtgesellschaft muss sich in die Moscheen begeben, sondern die Menschen müssen sich in die Stadtgesellschaft bewegen. Es spricht nichts dagegen, Projekte für diesen Personenkreis auf neutralem Boden und vor allem nicht unter religiösen Prämissen zu gestalten. Auch wird so den Besuchern der Problemmoscheen nicht suggeriert, dass das Verhältnis dieser Gemeinden zur Mehrheitsgesellschaft ungetrübt sei. Zumal solche "gemeinsamen" Projekte von den problematischen Moscheegemeinden allzu gerne und oft mit einer Alibifunktion belegt werden, um von ihrem Beobachtungsstatus oder ihrer im Kern fundamentalistischen Ausrichtung abzulenken.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 19.03.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. März 2018 brachte BFF diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.04.2018 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.
18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2018 1.121 Mio € — preisbereinigt +4 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)