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Förderschulen und inklusive Betreuung bedarfsgerecht ausbauen

Vorlagentyp: ECDU
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Bereitstellung von 50.000 € für den Ausbau der Panoramaschule vor, um ausreichende Förderschulkapazitäten im Bereich Geistige Entwicklung zu schaffen. Dies ist notwendig, da die Schülerzahlen stetig steigen und die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen. Ziel ist es, eine inklusive Betreuung zu gewährleisten und den Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Für die Bereitstellung ausreichender Förderschulkapazitäten im Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) und die Schaffung zusätzlicher Hortkapazitäten mit inklusiven Nachmittagsangeboten werden in die Produktgruppe 20.01 unter der Maßnahme "5.002006 Planungsmittelpauschale für Förderschulen" zweckgebunden Planungsmittel in Höhe von

50.000 €

für den Ausbau der Panoramaschule eingestellt. Der Ausbau der Schule erfolgt zeitnah in Modulbauweise. Neben dem Bau weiterer Schulklassen werden auch Räumlichkeiten für einen inklusiv arbeitenden Hort geschaffen und Kontakte zu möglichen Trägern aufgenommen.

Die Gegenfinanzierung erfolgt aus den mit der Aufhebung des Beschlusses § 3273 vom 11.05.2023 frei gewordenen Mitteln des Produktbereichs 20. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2023 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Die Panoramaschule in Nied verzeichnet schon seit Jahren stetig steigende Schülerzahlen und erhält auch großen Zuspruch seitens der Elternschaft. Die Schule finanziert auf eigene Kosten eine UBUS-Kraft und eine schuleigene Psychologin. Zudem gibt es spezielle Unterstützungssysteme um Schüler/innen, wann immer möglich, erfolgreich in das allgemeine Schulsystem zu führen. Die steigenden Schülerzahlen mussten bereits durch mehrere Außenstellen aufgefangen werden. Kurz- bis mittelfristig ist jedoch eine Ausweitung der Kapazitäten dringend notwendig. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Charles-Hallgarten-Schule, die zum Schuljahr 2023/24 eine Außenstelle von der Panoramaschule übernimmt, keine Kapazitäten aufstocken wird und zusätzlich auch die Mosaikschule steigende Schülerzahlen verzeichnet. Die Viktor-Frankl-Schule soll einen GE-Zweig erhalten, was zu begrüßen ist. Dieser Zweig soll nun vorgezogen im eigentlich zum Abbruch freigegebenen Gebäude der ehemaligen Herrmann-Herzog-Schule eröffnen. Dort sollen jedoch nur 9-12 Plätze entstehen und es fehlt jegliche inklusive Infrastruktur. Dies deckt den Bedarf nicht ab und wird auch den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler nicht gerecht. Wann der Neubau der Viktor-Frankl-Schule, der sich noch in der Planungsphase 0 befindet, fertiggestellt ist, steht in den Sternen. Dass die betreffenden Ämter das wiederholt bekräftigte Angebot zur Erweiterung der Panoramaschule angesichts des dringlichen Mangels an Flächen, Schulplätzen, inklusiven Nachmittagsangeboten und inklusiver schulischer Infrastruktur nicht einmal prüfen, ist unverständlich und fahrlässig. Die Panoramaschule verfügt über unbebaute / ungenutzte Flächen, großzügige Freizeitareale sowie Sport- und Aufenthaltsstätten (u. a. Turnhalle, Schwimmbad, Küche mit Speiseraum). Die Schulleitung und der Schulelternbeirat bekräftigen den Willen zu einer Erweiterung der Zügigkeit, die problemlos durch einen Anbau an das Hauptgebäude hergestellt werden könnte. Eine bereits durchgeführte Machbarkeitsstudie hat schon vor Jahren Erweiterungsmöglichkeiten auf der regulären Bebauungsfläche aufgezeigt. Schulhof- und Grünflächen stünden an anderer Stelle des großen Grundstücks noch in ausreichendem Maße zur Verfügung. Der Anbau könnte zudem auch einem angegliederten Hort als Standort dienen, der allen Schülerinnen und Schülern der benachbarten Schulen zugutekommen würde. Der Standort wäre angesichts der kurzen Fußwege zu mehreren umliegenden Schulen ideal. So könnten Kinder mit und ohne Behinderung am Nachmittag inklusiv betreut werden. Vor dem Hintergrund des erwarteten Rechtsanspruchs auf eine Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder und den bereits bestehenden Betreuungsengpässen im Stadtteil sollte dieses Angebot der Schule dringend geprüft werden. Generell gilt: Die Stadt Frankfurt unternimmt enorme Anstrengungen für mehr schulische Inklusion und liegt mit einer Inklusionsquote von 46% erfreulicherweise über dem hessenweiten Durchschnitt von 36%. Auch im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung verzeichnet Frankfurt Erfolge bei der schulischen Inklusion: 33% der in diesem Schwerpunkt förderberechtigten Kinder und Jugendlichen besuchen eine Regelschule. Der landesweite Durchschnitt liegt hier bei 17%. Auch kann Frankfurt die zweitniedrigste Feststellungsquote von 15 hessischen Schulämtern vorweisen. Dies liegt darin begründet, dass in Frankfurt im Sinne der Kinder wann immer möglich die Einstufung in einen anderen Förderschwerpunkt erfolgt, um möglichst vielen Kindern die Chance auf einen lernzielgleichen Abschluss zu geben. Trotzdem verzeichnete der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Schuljahr 2020/21 in Frankfurt 672 Schülerinnen und Schüler. Der Bereich weist somit mit Abstand die höchsten Bedarfe nach dem Förderschwerpunkt "Lernen" auf. Zudem handelt es sich um einen Schwerpunkt, in dem die Beschulung an einer Regelschule häufig nicht die beste Förderung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sicherstellen kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.07.2023 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben

Ausgaben 2025: 420 Mio € · im Antragsjahr 2023 303 Mio € — preisbereinigt +33 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 51
Angenommen
Der Vorlage E 204 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 42
Abgelehnt
Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage E 204 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= Ablehnung) CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO II, TOP 31
Abgelehnt
Die Vorlage E 204 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

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