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Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidieren

Vorlagentyp: ECDUGRÜNE
59 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

den Haushalt nachhaltig konsolidieren Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Die anhaltende Bevölkerungszunahme, die Ansiedlung von Unternehmen und die dem zugrundeliegende zunehmende Attraktivität der Stadt Frankfurt am Main bieten die Chance, den Haushalt der Stadt langfristig zu stabilisieren und eine nachhaltige Stadtinfrastruktur zu entwickeln, die ohne strukturelles Defizit finanzierbar ist. Voraussetzung hierfür ist, dass dieses Wachsen der Stadt nicht einhergeht mit einem ungebremsten, unkritischen Wachstum an kommunaler Infrastruktur. Zudem müssen auch bereits bestehende Leistungen und Projekte daraufhin überprüft werden, ob sie zielgerichtet und effizient eingesetzt werden. Selbstverständlich haben dabei der Gedanke der Nachhaltigkeit sowie eine verantwortungsvolle Sozial- und Bildungspolitik nach wie vor oberste Priorität. Aber auch im Bereich der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen muss jedoch die Zusammenführung von heute noch getrennten Strukturen gelingen. Auch müssen Einrichtungen im Prinzip variabel nutzbar sein, wenn sich die Bedürfnisse ändern. Neuen Problemlagen und Herausforderungen können wir nicht mehr mit immer weiteren, zusätzlichen Projekten oder Angeboten begegnen, sondern wir müssen im Rahmen des vorhandenen Volumens an Infrastruktur mit neuen Problemlagen umgehen. Impulse und Innovationen werden daher weiterhin unterstützt. Der Auftrag, die städtischen Finanzen zu konsolidieren, kann nur gelingen, wenn die Stadt den Mut hat, auch die bestehenden Ansprüche an die kommunalen Dienstleistungen kritisch zu hinterfragen. Wir werben bei den Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern dafür, mit uns gemeinsam diesen Weg zu gehen und eigene Ansprüche und Erwartungen zu hinterfragen und zu überprüfen, wo sie selbst Beiträge zur Haushaltskonsolidierung leisten können, indem sie beispielsweise durch mehr Selbstverantwortung zur Bewahrung ihrer wohnortnahen Infrastruktur wie Parks und Spielplätze beitragen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Die Stadt Frankfurt am Main nimmt die Herausforderung an, ihren Haushalt nachhaltig zu konsolidieren und somit Gestaltungsspielräume für die Zukunft zu erhalten. Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung wird nur durch kurz-, mittel- und langfristige Einsparungen und eine Überprüfung des derzeit geplanten Investitionsprogramms bis 2015ff. einerseits sowie eine Erhöhung der Erträge im Ergebnishaushalt und eine Erhöhung der Einnahmen andererseits zu erreichen sein.
  2. Zielsetzung ist, bis zum Jahr 2020 zu einem Haushalt ohne Nettoneuverschuldung zu kommen.
  3. Die Stadt setzt sich zum Ziel, systematisch und intelligent zu konsolidieren. Dies setzt voraus, dass die Steuerungskraft der städtischen Haushaltsführung erhöht wird, etwa durch klare Zieldefinitionen insbesondere für freiwillige kommunale Zuschüsse und Leistungen und regelmäßige Evaluierungsintervalle. Die bestehenden freiwilligen Zuschüsse werden überprüft und gegebenenfalls reduziert, sofern dies nicht vorgeordneten politischen Zielsetzungen wie zum Beispiel dem vorgesehenen Platzausbau im Bereich Kinderbetreuung/Betreuung an Schulen zuwider läuft oder mittel- und langfristig höhere Kosten nach sich zieht und damit dem Gebot der Nachhaltigkeit widerspricht. Dazu werden bestehende freiwillige Zuschüsse sowie eine Erhöhung oder Neugewährung zwingend verbunden mit einer klaren und meßbaren Zieldefinition dieser Zuschußgewährung. Darüber hinaus sollen Träger und Einrichtungen mit gleichartigen Angeboten Gespräche zur Ermittlung von Synergieeffekten führen. Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung so rechtzeitig vorzulegen, dass entsprechende Anpassungen spätestens ab der Haushaltsaufstellung 2014 vorgenommen werden können.
    • a)Die stadtteilbezogene Zusammenführung von Angeboten der Jugendhilfe und den Betreuungsangeboten an Schulen wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der regionalen Planungskonferenzen intensiviert.
    • b)Bei der Gewährung von Transferleistungen werden Standards, die hohe Kosten verursachen, ohne den Betroffenen einen wirklichen Nutzen zu verschaffen, mit dem Ziel der Kostenreduktion überarbeitet.
    • c)Die Möglichkeiten zur Verringerung der Zuschüsse an städtische Einrichtungen und städtische Gesellschaften mit Zuschussbedarf werden überprüft.
    • d)Die Möglichkeiten zur Reduktion von Standards bei den Dienstleistungen der Stadt werden überprüft. Angebotsausweitungen oder Standarderhöhungen müssen einen nachweisbaren wirtschaftlich positiven oder zumindest kostenneutralen Effekt für die Stadt ergeben.
    • e)Die Möglichkeiten weiterer kostenreduzierender Organisationsveränderungen in der Verwaltung werden überprüft.
    • f)Die Möglichkeiten zur Entlastung der Verwaltung durch Reduktion von freiwilligen Angeboten werden geprüft.
    • g)Die Zusammenführung regionaler Aktivitäten soll stärker in den Blick genommen werden.
    • h)Prüfung aller Möglichkeiten zur Erhöhung der Erträge, inkl. der höheren Auslastung von städtischen Institutionen.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, eine Reformkommission zur mittel- bis langfristigen Optimierung des Dienstleistungsangebots und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Verwaltungs- bzw. Arbeitsabläufen der Stadt Frankfurt am Main einzusetzen.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, Grundsätze für die Durchführung der zur Konsolidierung notwendigen Kürzungen zu entwickeln, mit denen für die Ämter und Dezernate Anreize zur Entwicklung von Einsparungsideen geschaffen werden, beispielsweise, indem über das Mindestmaß hinausgehende Kürzungen in demselben Amt oder Dezernat für andere Haushaltsprodukte oder die jeweils andere Haushaltskategorie (Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt) verwendet werden kann.
  6. Die Steigerung der Gesamtpersonalkosten wird auf eine jährliche Steigerung von höchstens 1 % begrenzt. Stellenneuschaffungen sind zu vermeiden. Der Magistrat wird beauftragt, eine Verwaltungsreform mit dem Ziel durchzuführen, Doppelarbeit zu identifizieren und Synergien zu heben.
  7. Der Magistrat entwickelt ein überschaubares System zusätzlicher Kennzahlen für den städtischen Haushalt, das die Ansatzmöglichkeiten und die Erfolge der strukturellen Haushaltskonsolidierung aufzeigt. Beispielsweise sind auf der Ausgabenseite Investitionsmittel und die dafür zur Verfügung stehende Personalkapazität ins Verhältnis zu setzen.
  8. Der Magistrat wird beauftragt, ab dem Haushalt 2014 sowohl für den Ergebnishaushalt als auch für das Investitionsprogramm Eckwerteverfahren mit klaren Zielvorgaben einzuführen.
  9. Das Investitionsprogramm 2012 bis 2015 gilt mit der Maßgabe, dass die Netto-Neuverschuldung kontinuierlich reduziert wird. Die Investitionsvorhaben sind, soweit zur Erreichung dieses Ziels notwendig, entweder im Umfang zu reduzieren oder zeitlich zu verschieben. Mit dem Haushalt 2014 wird für jedes Dezernat ein verbindliches Investitionsprogramm vorgelegt. Dazu werden alle Investitionen - grundsätzlich - nach Umfang - nach dem Umsetzungszeitraum überprüft.
  10. Überprüfung der baulichen Standards und Standardraumprogramme (Funktionsgebäude im Sport, Kindertagesstätten, Schulen, etc.) unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus.
  11. Der Magistrat wird beauftragt, dort wo dauerhaft Budgetüberträge zu verzeichnen sind, eine Anpassung der Haushaltsansätze zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Städtische Maßnahmen, die über eine Vertragsbindung entstanden sind oder bei denen eine Ko-Finanzierung mit Drittmitteln vorgesehen ist sowie Maßnahmen Dritter, an denen die Stadt finanziell beteiligt ist, sind hiervon ausgenommen.
  12. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, um die Einnahmen zu verbessern. Dazu gehört auch, unter Einbeziehung des Hotelgewerbes einen Vorschlag zur Einführung einer Tourismus- und Kulturförderabgabe zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll eine möglichst unbürokratische Lösung für die Umsetzung sowie für die Einführung einer solchen Abgabe zum Jahr 2013 angestrebt werden.

Inhalt

Etatantrag vom 27.04.2012, E 1

Betreff: Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidieren Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Die anhaltende Bevölkerungszunahme, die Ansiedlung von Unternehmen und die dem zugrundeliegende zunehmende Attraktivität der Stadt Frankfurt am Main bieten die Chance, den Haushalt der Stadt langfristig zu stabilisieren und eine nachhaltige Stadtinfrastruktur zu entwickeln, die ohne strukturelles Defizit finanzierbar ist. Voraussetzung hierfür ist, dass dieses Wachsen der Stadt nicht einhergeht mit einem ungebremsten, unkritischen Wachstum an kommunaler Infrastruktur. Zudem müssen auch bereits bestehende Leistungen und Projekte daraufhin überprüft werden, ob sie zielgerichtet und effizient eingesetzt werden. Selbstverständlich haben dabei der Gedanke der Nachhaltigkeit sowie eine verantwortungsvolle Sozial- und Bildungspolitik nach wie vor oberste Priorität. Aber auch im Bereich der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen muss jedoch die Zusammenführung von heute noch getrennten Strukturen gelingen. Auch müssen Einrichtungen im Prinzip variabel nutzbar sein, wenn sich die Bedürfnisse ändern. Neuen Problemlagen und Herausforderungen können wir nicht mehr mit immer weiteren, zusätzlichen Projekten oder Angeboten begegnen, sondern wir müssen im Rahmen des vorhandenen Volumens an Infrastruktur mit neuen Problemlagen umgehen. Impulse und Innovationen werden daher weiterhin unterstützt. Der Auftrag, die städtischen Finanzen zu konsolidieren, kann nur gelingen, wenn die Stadt den Mut hat, auch die bestehenden Ansprüche an die kommunalen Dienstleistungen kritisch zu hinterfragen. Wir werben bei den Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern dafür, mit uns gemeinsam diesen Weg zu gehen und eigene Ansprüche und Erwartungen zu hinterfragen und zu überprüfen, wo sie selbst Beiträge zur Haushaltskonsolidierung leisten können, indem sie beispielsweise durch mehr Selbstverantwortung zur Bewahrung ihrer wohnortnahen Infrastruktur wie Parks und Spielplätze beitragen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Die Stadt Frankfurt am Main nimmt die Herausforderung an, ihren Haushalt nachhaltig zu konsolidieren und somit Gestaltungsspielräume für die Zukunft zu erhalten. Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung wird nur durch kurz-, mittel- und langfristige Einsparungen und eine Überprüfung des derzeit geplanten Investitionsprogramms bis 2015ff. einerseits sowie eine Erhöhung der Erträge im Ergebnishaushalt und eine Erhöhung der Einnahmen andererseits zu erreichen sein.
  2. Zielsetzung ist, bis zum Jahr 2020 zu einem Haushalt ohne Nettoneuverschuldung zu kommen.
  3. Die Stadt setzt sich zum Ziel, systematisch und intelligent zu konsolidieren. Dies setzt voraus, dass die Steuerungskraft der städtischen Haushaltsführung erhöht wird, etwa durch klare Zieldefinitionen insbesondere für freiwillige kommunale Zuschüsse und Leistungen und regelmäßige Evaluierungsintervalle. Die bestehenden freiwilligen Zuschüsse werden überprüft und gegebenenfalls reduziert, sofern dies nicht vorgeordneten politischen Zielsetzungen wie zum Beispiel dem vorgesehenen Platzausbau im Bereich Kinderbetreuung/Betreuung an Schulen zuwider läuft oder mittel- und langfristig höhere Kosten nach sich zieht und damit dem Gebot der Nachhaltigkeit widerspricht. Dazu werden bestehende freiwillige Zuschüsse sowie eine Erhöhung oder Neugewährung zwingend verbunden mit einer klaren und meßbaren Zieldefinition dieser Zuschußgewährung. Darüber hinaus sollen Träger und Einrichtungen mit gleichartigen Angeboten Gespräche zur Ermittlung von Synergieeffekten führen. Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung so rechtzeitig vorzulegen, dass entsprechende Anpassungen spätestens ab der Haushaltsaufstellung 2014 vorgenommen werden können.
    • a)Die stadtteilbezogene Zusammenführung von Angeboten der Jugendhilfe und den Betreuungsangeboten an Schulen wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der regionalen Planungskonferenzen intensiviert.
    • b)Bei der Gewährung von Transferleistungen werden Standards, die hohe Kosten verursachen, ohne den Betroffenen einen wirklichen Nutzen zu verschaffen, mit dem Ziel der Kostenreduktion überarbeitet.
    • c)Die Möglichkeiten zur Verringerung der Zuschüsse an städtische Einrichtungen und städtische Gesellschaften mit Zuschussbedarf werden überprüft.
    • d)Die Möglichkeiten zur Reduktion von Standards bei den Dienstleistungen der Stadt werden überprüft. Angebotsausweitungen oder Standarderhöhungen müssen einen nachweisbaren wirtschaftlich positiven oder zumindest kostenneutralen Effekt für die Stadt ergeben.
    • e)Die Möglichkeiten weiterer kostenreduzierender Organisationsveränderungen in der Verwaltung werden überprüft.
    • f)Die Möglichkeiten zur Entlastung der Verwaltung durch Reduktion von freiwilligen Angeboten werden geprüft.
    • g)Die Zusammenführung regionaler Aktivitäten soll stärker in den Blick genommen werden.
    • h)Prüfung aller Möglichkeiten zur Erhöhung der Erträge, inkl. der höheren Auslastung von städtischen Institutionen.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, eine Reformkommission zur mittel- bis langfristigen Optimierung des Dienstleistungsangebots und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Verwaltungs- bzw. Arbeitsabläufen der Stadt Frankfurt am Main einzusetzen.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, Grundsätze für die Durchführung der zur Konsolidierung notwendigen Kürzungen zu entwickeln, mit denen für die Ämter und Dezernate Anreize zur Entwicklung von Einsparungsideen geschaffen werden, beispielsweise, indem über das Mindestmaß hinausgehende Kürzungen in demselben Amt oder Dezernat für andere Haushaltsprodukte oder die jeweils andere Haushaltskategorie (Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt) verwendet werden kann.
  6. Die Steigerung der Gesamtpersonalkosten wird auf eine jährliche Steigerung von höchstens 1 % begrenzt. Stellenneuschaffungen sind zu vermeiden. Der Magistrat wird beauftragt, eine Verwaltungsreform mit dem Ziel durchzuführen, Doppelarbeit zu identifizieren und Synergien zu heben.
  7. Der Magistrat entwickelt ein überschaubares System zusätzlicher Kennzahlen für den städtischen Haushalt, das die Ansatzmöglichkeiten und die Erfolge der strukturellen Haushaltskonsolidierung aufzeigt. Beispielsweise sind auf der Ausgabenseite Investitionsmittel und die dafür zur Verfügung stehende Personalkapazität ins Verhältnis zu setzen.
  8. Der Magistrat wird beauftragt, ab dem Haushalt 2014 sowohl für den Ergebnishaushalt als auch für das Investitionsprogramm Eckwerteverfahren mit klaren Zielvorgaben einzuführen.
  9. Das Investitionsprogramm 2012 bis 2015 gilt mit der Maßgabe, dass die Netto-Neuverschuldung kontinuierlich reduziert wird. Die Investitionsvorhaben sind, soweit zur Erreichung dieses Ziels notwendig, entweder im Umfang zu reduzieren oder zeitlich zu verschieben. Mit dem Haushalt 2014 wird für jedes Dezernat ein verbindliches Investitionsprogramm vorgelegt. Dazu werden alle Investitionen - grundsätzlich - nach Umfang - nach dem Umsetzungszeitraum überprüft.
  10. Überprüfung der baulichen Standards und Standardraumprogramme (Funktionsgebäude im Sport, Kindertagesstätten, Schulen, etc.) unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus.
  11. Der Magistrat wird beauftragt, dort wo dauerhaft Budgetüberträge zu verzeichnen sind, eine Anpassung der Haushaltsansätze zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Städtische Maßnahmen, die über eine Vertragsbindung entstanden sind oder bei denen eine Ko-Finanzierung mit Drittmitteln vorgesehen ist sowie Maßnahmen Dritter, an denen die Stadt finanziell beteiligt ist, sind hiervon ausgenommen.
  12. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, um die Einnahmen zu verbessern. Dazu gehört auch, unter Einbeziehung des Hotelgewerbes einen Vorschlag zur Einführung einer Tourismus- und Kulturförderabgabe zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll eine möglichst unbürokratische Lösung für die Umsetzung sowie für die Einführung einer solchen Abgabe zum Jahr 2013 angestrebt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. April 2012Sie sind hier
    EE 1Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidieren
    Etatantrag · CDU, GRÜNE
  2. 31. August 2012BB 397Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidierenMagistratsbericht
  3. 17. Dezember 2012BB 551Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidierenMagistratsbericht
  4. 14. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 59 WochenBB 314Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidierenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 6 · 14.05.2012
TO I, TOP 15
Abgelehnt
Die Vorlage E 1 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 10 · 21.05.2012
TO I, TOP 63
Angenommen
Der Vorlage E 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFreie Wähler
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass in der Vorlage die Jahreszahlen "2014" durch die Jahreszahl "2013" ersetzt werden) sowie LINKE. (= Ablehnung) und Piraten (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 3. d) zwischen den Worten "wirtschaftlich positiv" das Wort "sozialkulturell" eingefügt wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 24.05.2012
TO II, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage E 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLREP
zu Ziffer 1. bis 11)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPPiraten
Ablehnung:
SPDLinkeFreie Wähler
zu Ziffer 12)
Zustimmung:
CDUGrünePiraten
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffern 1. bis 11.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Jahreszahl "2014" durch die Jahreszahl "2013" ersetzt wird.) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 12.: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Jahreszahl "2014" durch die Jahreszahl "2013" ersetzt wird.) sowie LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung)

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